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Auslistung eines Sachverständigen aus dem Prüferregister der ZSVR gerichtlich bestätigt

Ein Sachverständiger wurde durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) aus dem Prüferregister ausgelistet, weil er wiederholt grob pflichtwidrig gegen Prüfleitlinien der ZSVR verstoßen hat. Die Auslistung ist nun durch das Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt worden.

Die Gerichtsentscheidung bestätigt und unterstützt die Arbeit der ZSVR im Kampf gegen Recyclingschwindler. Gleichzeitig wird der Rechtsrahmen für die Prüfer und Sachverständigen konkretisiert – daran müssen sie sich messen lassen. Prüfer, die im Rahmen des Verpackungsgesetzes tätig werden, sichern zwei essenzielle Vorgaben des Verpackungsrechts ab:

a)sie testieren, dass große Hersteller für das Recycling ihrer Verpackungen korrekt bezahlt haben, und
b)durch die Prüfung von Recyclinganlagen stellen sie sicher, dass nur tatsächlich verwertete Verpackungen in die Recyclingquoten eingerechnet werden.

Die Grundlage der jeweiligen Prüfungen sind die Prüfleitlinien der ZSVR, die im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt entwickelt werden. Der Prüfer stellt somit eine relevante Schnittstelle zwischen Recht, Wettbewerb und Umweltschutz dar. Er soll  Greenwashing verhindern und dem Umweltrecht zur Geltung verhelfen – ein seriöser Prüfer sichert das Recycling der Verpackungen.

Bedeutung der Gerichtsentscheidung

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat für viel Rechtssicherheit gesorgt, indem sie grundsätzlich geklärt hat, wann grob pflichtwidrig gegen die Prüfleitlinien verstoßen wird und wann ein wiederholter Verstoß vorliegt. Für einen wiederholten Verstoß reichen insgesamt zwei Fälle auch unterschiedlicher Natur aus. Grob pflichtwidrig handelt, wer sich nach objektiven Maßstäben besonders weit vom geltenden Recht entfernt oder gegen eine besonders bedeutsame Regelung verstoßen hat. Es wird zudem klargestellt, dass es nicht auf ein subjektives Verschulden des Sachverständigen ankommt.

Umsetzung im Rahmen der zukünftigen Arbeit der ZSVR

Die ZSVR analysiert die Arbeit der Prüfer. Insgesamt liegen bereits über 700.000 Seiten Prüferdokumentation vor. Die ZSVR hat nun einen klaren Rechtsrahmen, um unseriöse Prüfer daran zu hindern, Verstöße gegen das Verpackungsrecht zu verschleiern.

Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR: „Unzulänglich arbeitende Prüfer richten erhebliche Schäden bei Marktteilnehmern an und gefährden die Ziele des Verpackungsgesetzes. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück haben wir nun einen klaren Rahmen, an dem sich die Sachverständigen messen lassen müssen. Ein wichtiger Schritt in Richtung des fairen Wettbewerbs, des Umweltschutzes und zur Bekämpfung der Rechtsverstöße im Verpackungsrecht.“

Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Sitz in Osnabrück sorgt seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle im Markt des Verpackungsrecyclings. Dazu führt sie ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Vorstand der Stiftung ist die Juristin Gunda Rachut.

Quelle: ZSVR

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