Am 21. November 2023 nahm das Europäische Parlament in Straßburg mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen seinen Standpunkt zu einem verstärkten „Recht auf Reparatur“ an.
Die neuen Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern.
Reparieren statt kaufen – auch nach Ablauf der Garantiezeit
Während der gesetzlichen Garantiezeit wären Verkäufer demnach verpflichtet, zu reparieren anstatt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für den Verbrauchenden ungünstig. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Garantiezeit eine Reparatur zu verlangen. Damit Reparieren attraktiver wird als Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden.
Ein wettbewerbsfähiger Reparaturmarkt und Anreize für Reparaturen
Hohe Kosten, der schwierige Zugang zu Reparaturdiensten oder Konstruktionsmerkmale, die eine Reparatur verhindern – all das hält Verbraucher oft davon ab, ein Produkt reparieren zu lassen. Das Parlament will deshalb sicherstellen, dass unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzung anbieten, sowie Endverbraucher alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen.
Über Online-Plattformen sollen Verbraucher Reparaturbetriebe (darunter auch sogenannte Repaircafés) und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe finden können. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.
Nächste Schritte
Der Rat dürfte seine Verhandlungsposition am 22. November festlegen. Danach können die Gespräche mit dem Parlament beginnen. Ein erstes Treffen ist für den 7. Dezember geplant.
Quelle: Europäisches Parlament