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„Europaweit ein großer Schritt hin zur Vermeidung von Abfällen und für Verbraucherschutz“

VKU-Vizepräsident Hasenkamp zur Abstimmung des EU-Parlaments für Recht auf Reparatur:

Gestern hat das Europäische Parlament zum Recht auf Reparatur abgestimmt. Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, sagt dazu: „Wir begrüßen das Maßnahmenpaket ausdrücklich. Denn es dürfte uns europaweit einen großen Schritt voranbringen hinsichtlich der Vermeidung von Abfällen, aber auch, was den Verbraucherschutz angeht.

Es kann nicht sein, dass Handys jedes Jahr ersetzt werden müssen, weil der Akku nicht austauschbar ist oder ein Haartrockner und Toaster nicht reparabel sind – Konsumgüter, die wir alle zuhause haben und bei deren Herstellung jeweils tonnenweise Elektroschrott angefallen ist. Wer konsumiert, muss auch das Recht und die Möglichkeit haben, seine Konsumgüter reparieren zu lassen. Nur dann können wir Abfälle vermeiden und kommen unserem Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft näher.“

Initiative des EU-Parlaments, Reparaturfonds einzuführen – wie seit Langem vom VKU gefordert

Besonders erfreulich ist aus Sicht des VKU die Initiative des EU-Parlaments, eine schmerzliche Lücke des Kommissionsvorschlags zu schließen und die Einführung von Reparaturfonds zu fordern. Denn die größte Hürde für die Reparatur von Produkten stellen aus Verbrauchersicht häufig die hohen Kosten im Verhältnis zur Neuanschaffung des betreffenden Produktes dar. Aus diesem Grund fordert auch der VKU die Einführung von herstellerfinanzierten Reparaturfonds, aus denen die Verbraucher einen bestimmten Anteil der Reparaturkosten erstattet bekommen können.

Zwar gibt es seit Längerem auch in vielen kleineren Orten bereits Repair Cafés als kleinere Leuchtturmbeispiele, Werkstätten oder Reparaturinitiativen werden inzwischen teils finanziell gefördert und in Großstädten haben sich Recyclinghöfe zu Wiederverwendungszentren entwickelt. In der heutigen globalisierten Zeit, in der über Grenzen hinweg auf dem europäischen Binnenmarkt produziert, gekauft und konsumiert wird, ist es aber unabdingbar, dass ein solches Recht auf Reparatur auf europäischer Ebene geregelt wird.

Hintergrund

Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling aller Materialien – dies sind die Kernforderungen des Verbandes kommunaler Unternehmen. Denn unsere Wegwerfgesellschaft kann es sich schlicht nicht länger leisten, wertvolle Ressourcen zu verschwenden. Bislang aber werden etwa viele elektronische Geräte so produziert, dass sie sich nur schwer oder für den Laien gar nicht reparieren lassen – etwa dann, wenn die Akkus im Gerät verklebt sind. Die Folge: Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Elektrogeräte ist viel kürzer, als sie sein könnte und es für den Ressourcenschutz wichtig wäre.

Schließlich bindet die Herstellung von Elektrogeräten enorme Mengen an Ressourcen, etwa 141 Kilogramm Ressourcen werden im Durchschnitt für die Herstellung eines Staubsaugers und 136 Kilogramm für die Produktion eines Bügeleisens verbraucht.

Wie sich Abfall aus Elektroaltgeräten und Altbatterien vermeiden lässt:

Je mehr Produkte auf den Markt gebracht und gekauft werden, desto mehr Abfall entsteht. Zudem wird viel Energie für die Herstellung verbraucht. Verbraucher können einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten, indem

  • sie bewusst konsumieren: Die Herstellung von Batterien verbraucht zwischen 40 und 500-mal so viel Energie, wie die Batterien später zur Verfügung stellen. Akkus haben die bessere Energie- und Umweltbilanz, da sie wieder aufgeladen werden können. Und sie schonen den Geldbeutel: Energie aus AA-Batterien ist 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Zudem lohnt es sich, nach Alternativen zu batteriefreien Produkten Ausschau zu halten. Orientierung gibt das Umweltzeichen „Blauer Engel“.
  • sich informieren: Für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner und elektronische Displays wie Fernseher und Monitore gibt es seit März 2021 neue EU-Energieeffizienzlabels. Die neuen Labels zeigen unter anderem den Strombedarf des Geräts an. Bei Wasserkochern, Kaffeemaschinen und Haartrocknern kennzeichnet vor allem der „Blaue Engel“ die energiesparendsten Produkte. Aber auch Langlebigkeit und Reparierbarkeit ist bei Elektrogeräten besonders wichtig, da der Energie- und Ressourcenverbrauch während der Produktion der Geräte sehr hoch ist. Bei Geräten, die mit elektromagnetischer Strahlung arbeiten, wie Mobil- und Haustelefone, setzt der „Blaue Engel“ anspruchsvolle Grenzwerte, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
  • Kaputtes reparieren statt wegwerfen. Wer bei der Reparatur Hilfe benötigt, kann nach Repair-Cafés in der näheren Umgebung Ausschau halten. Dort können alte Geräte unter Anleitung, mit dem notwendigen Equipment und in Gesellschaft anderer repariert werden. Ein Vorreiter-Exempel statuiert diesbezüglich das Bundesland Thüringen: Seit dem 15. Juni 2021 können Verbraucher dort einen „Reparaturbonus“ beantragen, dieser entspricht 50 Prozent der Brutto-Rechnungssumme, maximal 100 Euro pro Person innerhalb von zwölf Monaten. Reparaturen werden aber erst ab einem Rechnungsbetrag von 50 Euro gefördert.

Informationen zum Reparaturbonus sind hier zu finden. Außerdem sind natürlich auch die Hersteller in der Pflicht: Um ihrer Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft gerecht zu werden, sollten sie ihre Produkte recyclingfähig und reparierbar gestalten. Dann können Verbraucher sie länger nutzen.

Zum Thema Reparatur/Entsorgung von Elektroaltgeräten: Hintergrundinfos: VKU

Quelle: VKU

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