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Recht auf Reparatur: Einigung auf neue Verbraucherrechte

Verbrauchern soll es künftig leichter gemacht werden, defekte Produkte reparieren zu lassen. Der TÜV-Verband begrüßt das.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. Mit der erzielten Einigung trifft Europa laut Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, eine klare Entscheidung für die Reparatur und gegen die Wegwerfgesellschaft: „Die Erleichterung der Reparatur defekter Produkte fördert nicht nur die Langlebigkeit von Produkten und unterstützt Verbraucher beim nachhaltigen Konsum, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze, vermeidet Abfall und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen.“

Reparatur soll künftig der Standard sein

Die Einführung eines Rechts auf Reparatur für eine breitere Palette von sogenannter weißer Ware wie Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern sowie Staubsaugern und sogar für typische Alltagsgeräte wie Handys sein bedeutender Schritt, um die „Langlebigkeit von Produkten zu verbessern“. Wenn Geräte innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputtgehen, soll künftig eine Reparatur der Standard sein. Die Verbraucher können das bei allen Geräten verlangen, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher ein neues Gerät bekommen. Für bestimmte Geräte soll das Recht auch nach Ablauf der Garantie weiter bestehen bleiben, solange eine Reparatur möglich ist.

Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Mit den vereinbarten Vorschriften werden die EU-Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, zum Beispiel mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.

Umfrage: Mehrheit der Verbraucher unterstützt das Vorhaben

Der TÜV-Verband empfiehlt, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszuweiten, um einen umfassenderen Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Noch sind einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.

Laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage* im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen, unterstützt eine breite Mehrheit der Verbrauchern das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Allerdings sind nur wenige mit den Plänen vertraut. Entscheidend ist nun, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben.

Reparaturen sollten aber nicht nur von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Auf diese Weise wird das Angebot an verfügbaren Werkstätten vergrößert und der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt gefördert. „Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen“, sagt Petrich. „Entsprechende Zertifikate können Verbraucher als wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt dienen.“ Auch hier geben laut Umfrage fast vier von fünf Verbrauchern (79 Prozent) an, dass ihnen die Zertifizierung einer Werkstatt wichtig ist, wenn sie diese mit einer Reparatur beauftragen.

Prüfzeichen erleichtern Kaufentscheidungen

Auch Prüfzeichen („Ready to Repair“) können Verbrauchern Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit erleichtern. „Produkte, die mit einem Prüfzeichen versehen sind, müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel den einfachen Austausch von Komponenten, garantierte Software-Updates und die Vorhaltung von Ersatzteilen“, sagt Juliane Petrich.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Hintergrund

Die Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, mit denen über den gesamten Nutzungszyklus eines Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ geschaffen werden soll. Dieser Vorschlag soll zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels der Europäischen Kommission beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür müssen jedoch Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger konsumieren und produzieren.

Quelle: TÜV-Verband und EU-Kommission

*Methodikhinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative bundesweite Befragung des Marktforschungsunternehmens Ipsos GmbH im Auftrag des TÜV-Verbands. Für die Studie wurden 1.000 deutschsprachige Personen ab 16 Jahren mit Internetzugang zwischen dem 28. Juli und 8. August 2023 in Form eines computergestützten Webinterviews befragt.
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