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Recht auf Reparatur – EU-Richtlinie angenommen

Am Dienstag (23. April 2024) nahm das Europäische Parlament (mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen) die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur an.

Die Vorschriften präzisieren die Reparaturpflichten der Hersteller und setzen Anreize für die Verbraucher, Produkte reparieren zu lassen, damit sie länger halten und verwendet werden. Abfälle sollen dadurch reduziert und die Reparaturbranche gestärkt werden – indem das Reparieren von Geräten einfacher und kostengünstiger gemacht wird.

Reparaturpflicht

Die neuen Vorschriften wollen dafür sorgen, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert, sodass es sich noch mehr lohnt, sich für die Reparatur statt für den Kauf eines neuen Geräts zu entscheiden.

Aber auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Im Laufe der Zeit kann die Liste der Produktkategorien erweitert werden. Wer möchte, kann auch während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen, oder, falls eine Reparatur nicht möglich ist, sich für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.

Informationen über Reparaturbedingungen und -dienstleistungen

Der Verbraucherschaft kann ein europäisches Formular für Reparaturinformationen zur Verfügung gestellt werden, das ihr hilft, Reparaturleistungen zu bewerten und zu vergleichen (genaue Angaben zu der Art des Defekts, zum Preis und zur Dauer der Reparatur). Um das Reparieren zu erleichtern, wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Ablegern eingerichtet. Diese soll Reparaturbetrieben vor Ort helfen, Verkäufer generalüberholter Geräte, Käufer defekter Geräte oder Reparaturinitiativen in der Nachbarschaft ausfindig zu machen.

Wiederankurbelung des Reparaturmarkts

Die Vorschriften sollen den EU-Reparaturmarkt stärken und die Reparaturkosten für die Kundschaft senken. Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren. Vor allem dürfen sie weder die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder deswegen verweigern, weil es vorher von jemand anderem repariert wurde.

Erschwinglichere Reparaturen

Damit Reparaturen erschwinglicher werden, muss jeder Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern, zum Beispiel Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen bereitstellen, Informationskampagnen durchführen, Reparaturkurse anbieten oder von der Bevölkerung vor Ort betriebene Reparaturräume unterstützen.

Nächste Schritte

Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrundinformationen

Nach Angaben der EU-Kommission entstehen in der Union pro Jahr bei der vorzeitigen Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, dabei werden 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht. Den Verbrauchern, die anstelle von Reparaturen Neuanschaffungen vornehmen, entstehen dadurch zudem jährlich Verluste in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro. Darüber hinaus wird erwartet, dass die neuen Vorschriften 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen in der EU auslösen werden.

Die Richtlinie ergänzt die neuen Vorschriften der EU zum Ökodesign und zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel.

Konferenz zur Zukunft Europas

Die Rechtsvorschriften sind eine direkte Antwort auf die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, wie sie auf der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck gebracht wurden. Konkret geht es bei den Vorschlägen 5(6), (7), (10) und 11(2) zu nachhaltigem Konsum und nachhaltigem Wachstum und Innovation um die Einrichtung einer „Reparatur“-Plattform, die Einführung von Maßnahmen zur Förderung des Rechts auf Reparatur und des Zugangs zu Ersatzteilen, die Ergreifung von EU-Maßnahmen, um den Verbrauchern Anreize für eine längere Nutzung von Produkten zu geben, sowie die Bekämpfung von geplanter Obsoleszenz und die Gewährleistung des Rechts auf Reparatur.

Quelle: Europäisches Parlament

*Wann immer das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies lediglich der besseren Lesbarkeit. Gemeint sein können aber alle Geschlechter (Die Redaktion).
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