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EU-Batterieverordnung: „Wichtiger Fortschritt, Nachholbedarf bei Wiederverwendung und Reparatur“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Transport & Environment sehen in der gestern  beschlossenen EU-Batterieverordnung einen wichtigen Schritt für Ressourcen- und Klimaschutz.

Erstmals gibt es klare Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Batterien aus Elektrofahrzeugen und -geräten. Dazu gehören eine Begrenzung der CO2-Emissionen bei der Herstellung ab 2027 sowie Vorschriften für den Einsatz von Recyclingmaterial und die Lebensdauer von Batterien. Bis 2031 sollen zudem 80 Prozent des Lithiums aus Batterien recycelt werden, auch für Kobalt und Kupfer gibt es anspruchsvolle Ziele. Aus Sicht der DUH fehlen jedoch Maßnahmen, um die Wiederverwendung und Reparatur von Batterien aus Elektroautos zu fördern.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Die zunehmende E-Mobilität und Digitalisierung werden in den nächsten Jahren zu einem hohen Bedarf an Batterien führen. Das bedeutet eine extreme Belastung für die Umwelt. Die neue EU-Batterieverordnung mit ihren ambitionierten Vorgaben ist ein wichtiger Schritt, wird jedoch nicht ausreichen, um Ressourcenverbrauch und Importabhängigkeiten zu minimieren. Für nicht vermeidbaren Individualverkehr müssen wir eine lange Nutzung von Fahrzeugbatterien garantieren, etwa durch langjährige Haltbarkeit, Reparierbarkeit sowie eine Weiterverwendung als stationäre Stromspeicher. Hier bestehen noch große Lücken in der neuen Batterieverordnung. Wir fordern die EU-Kommission auf, diese zügig zu schließen.“

Sebastian Bock, Geschäftsführer von T&E Deutschland, schlussfolgert: „Batterien sind schon jetzt viel nachhaltiger, als Öl in unseren Autos zu verbrennen, aber sie müssen noch besser werden. Die neuen Vorgaben für den CO2-Ausstoß und das Recycling bedeuten, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt werden, dass in Europa verkaufte Batterien den Standard für den Rest der Welt setzen werden. Doch nachhaltigere Batterien allein reichen nicht: Wir müssen jetzt den Trend zu immer größeren SUVs umkehren und endlich effiziente, kleine E-Autos bauen, die insgesamt weniger Rohstoffe benötigen.”

Die DUH warnt außerdem vor möglichen Schlupflöchern in der Batterieverordnung. So ist eine einfache Austauschbarkeit für Gerätebatterien nicht für wasserfeste Elektrogeräte vorgeschrieben und Händler aus dem EU-Ausland können Umweltvorgaben über Onlinemarktplätze umgehen. Die EU-Batterieverordnung lässt den Mitgliedstaaten in einigen Bereichen wie den Sammelzielen weiterhin große Spielräume, die in positiver Weise genutzt werden sollten.

Hierzu Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH: „Umweltministerin Lemke sollte die bestehenden Spielräume nutzen, um die Sammelquote in Deutschland zu verbessern. Denn 2022 wurden in Deutschland lediglich 52 Prozent der Gerätebatterien gesammelt und viel zu viele unsachgemäß entsorgt. Dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es können auch giftige Substanzen freigesetzt und in Entsorgungsanlagen Brände ausgelöst werden. Umweltministerin Lemke muss endlich das Batteriegesetz überarbeiten und das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Anreizsystem für eine bessere Batterierücknahme umsetzen. Wirksame Maßnahmen sind ein Kostenausgleich zwischen Sammelsystemen sowie ein Pfand auf besonders problematische Lithium-Ionen-Akkus.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Transport & Environment (Gemeinsame Pressemitteilung)

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