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Bundesrat fordert Ausweitung der Pfandpflicht – bvse begrüßt Entscheidung

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen ausgedehnt wird.

Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung.

Recycling: nicht zulasten der Qualität

Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate auch gut zu verwerten sind. Zur Begründung dieser Einschränkung verweist der Bundesrat auf die stoffliche Zusammensetzung von Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte: Sie mache ein Recycling mitunter unmöglich.

Grundsatzbeschluss im Gesetzgebungsverfahren weiter konkretisieren

„Wir begrüßen ganz ausdrücklich, dass sich der Bundesrat letzte Woche in einem Entschließungsantrag für die Ausweitung der Pfandpflicht unter anderem auf alle Einweg-Kunststoffflaschen für Getränke ausgesprochen hat“, erklärte bvse-Vizepräsident Herbert Snell und betonte, dass der Bundesrat dabei auch die Problematik gesehen habe, dass die Ausweitung der Pfandpflicht nicht zu einem Qualitätsverlust für das Recycling führen dürfe.

Dieser Grundsatzbeschluss sollte daher im Gesetzgebungsverfahren weiter konkretisiert werden. Um das bestehende PET-Recycling ökologisch sinnvoll zu erweitern, müsse geregelt werden, so der bvse, dass eine kompetente zentrale Stelle, das sind die ZSVR – Zentrale Stiftung Verpackungsregister oder auch die DPG – Deutsche Pfandgesellschaft, die Pfandflaschen auf ihre Recyclingfähigkeit prüfen. Entscheidend muss sein, ob die pfandpflichtigen Getränkeflaschen auch den Anforderungen für das Recycling genügen.

bvse-Vizepräsident Herbert Snell: „Wir wollen mehr Recycling, aber wir wollen unser Qualitätsniveau halten und weiter verbessern. Deshalb ist eine genaue Prüfung und Einordnung der Recyclingfähigkeit erforderlich, um das PET-Recycling auch weiterhin zu gewährleisten.“

Recyclingfähigkeit erhöhen

Die Länder plädieren deshalb zugleich dafür, dass die Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen erhöht wird. Hierfür soll die Bundesregierung auf die Wirtschaft einwirken, auf entsprechende Additive zu verzichten, die das „Bottle-to-Bottle“-Recycling verhindern.

Übergangsfristen für die Wirtschaft

Da mit der Ausweitung des Pfandsystems für verschiedene Branchen steigende Kosten verbunden sind, spricht sich der Bundesrat weiter dafür aus, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Pfandpflichtausweitung eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung durchführt. Zudem solle der Handel mit Übergangsfristen entlastet werden.

Bessere Kennzeichnung

Außerdem fordern die Länder Erleichterungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Derzeit ist das jeweilige Pfandsystem auf den Verpackungen häufig schwer erkennbar. Sie sollten deshalb gut sichtbar mit den Begriffen Einweg beziehungsweise Mehrweg ausgezeichnet werden.

Stärkung des Mehrwegsystems

Auch steuerrechtlich sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Es dürfe nicht sein, dass Einheitsleergut gegenüber Individualleergut beim Pfandgeld benachteiligt wird. Deshalb müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden. Der Bund solle in Abstimmung mit den Ländern geeignete Maßnahmen ergreifen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Die geltende Regelung

Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Dieser beträgt 25 Cent.

Beschlussdrucksache: Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)

Quelle: bvse

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