Verbände positionieren sich zu geplanten Änderungen im Wettbewerbsrecht.
Für die anstehende 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird auch die Einrichtung einer behördlichen Rechtsdurchsetzung diskutiert. Damit würde nach Auffassung der deutschen Wirtschaft weitere Bürokratie aufgebaut und das etablierte System ohne Not geschwächt.
In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium weisen sieben Wirtschafts- und Verbraucherverbände, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), darauf hin, dass sich die schnelle, effiziente und bürokratiearme Durchsetzung von Verbraucherrechten durch private Verbände seit Jahrzehnten bewährt habe.
Sie warnen davor, das Bundeskartellamt durch eine zusätzliche behördliche Rechtsdurchsetzung in die Rolle einer parallelen oder ergänzenden Justiz für verbraucherpolitisch sensible Konstellationen zu drängen und so unnötige, kontraproduktive und kostenintensive Doppelstrukturen aufzubauen. Vielmehr gelte es, die aktuelle Situation zu analysieren und mögliche Lücken der Rechtsdurchsetzung – etwa bei der Marktüberwachung im Warenverkehr – vorrangig über zivilrechtliche Instrumente zu schließen.
Quelle: DIHK