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EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulat-Verlust

Umweltausschuss nimmt Bericht zum Verordnungsvorschlag der Kommission an. Der BDE kritisiert die dort vorgenommenen Änderungen als zu weitgehend. Die Regeln seien überzogen und nur schwer praxistauglich.

„Die vom Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen erhöhen den Bürokratieaufwand und bringen keinen Mehrwert. Ein Granulat-Verlust ist einen ökonomischen Verlust gleichzusetzen, weswegen freiwillige Risikoabschätzungen und Umweltmanagements längst Standard sind. Von daher ist es überflüssig, die Unternehmen zusätzlich zur Durchführung sämtlicher von der Kommission aufgelisteter möglicher Vorkehrungen zu verpflichten“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer, Andreas Bruckschen, am Freitag in Berlin.

Am vergangenen Dienstag (19. März) hatte der Umweltausschuss über den Berichtentwurf zum Verordnungsvorschlag der Kommission abgestimmt. Ziel des Kommissionsvorschlags sind Regelungen, die die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt entlang der gesamten Lieferkette bei Herstellung, Verarbeitung und Transport vermeiden. Laut Kommissionsvorschlag sollen Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als fünf Tonnen pro Jahr handhaben, was mehr oder weniger jeder Recyclinganlage Europas entspricht, verpflichtend einen Risikobewertungsplan erstellen sowie entsprechende Vorkehrungen treffen, um Kunststoffgranulat-Verlust zu vermeiden. Im Kommissionvorschlag ist eine lange Liste von möglichen Maßnahmen enthalten, die Wirtschaftsteilnehmer unter Berücksichtigung von Art und Größe ihrer Anlage abhängig von ihrer Risikobewertung erwägen sollen, unter anderem Vakuumdichtungen an Anlagen, reißfeste Verpackungen, Höchstmengen bei der Beförderung, feste Verfahrensabläufe, Auffangvorrichtungen, etc.

Die wirtschaftliche Situation der Recyclingunternehmen würde sich weiter verschlechtern

BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen: „Die von Unternehmen durchgeführten Umweltmanagements führen zu einem Risikobewusstsein und zu konkreten Maßnahmen, Pelletverlusten vorzubeugen. Die vom Umweltausschuss vorgesehenen, pauschalen verpflichtenden Maßnahmen werden nicht nur den Bürokratieaufwand für das mittelständische Kunststoffrecycling verhältnismäßig aufblähen, sondern auch zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, weil nicht selten bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Aufgrund der starken Konkurrenz durch günstige Primärkunststoffe und der geringen Nachfrage nach Rezyklaten ist die wirtschaftliche Situation für die Unternehmen derzeit bereits sehr herausfordernd. Ineffektive zusätzliche und kostenintensive Pflichten würden die wirtschaftliche Situation der Recyclingunternehmen weiter verschlechtern.“

Es ist davon auszugehen, dass das Europäische Parlament über das Dossier in der letzten Plenarwoche dieser Legislatur, am 23. April 2024, abstimmen wird. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird seinen Standpunkt in erster Lesung darstellen, sodass das Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Legislaturperiode in die zweite Lesung geht. Es ist zu hoffen, dass das Plenum den praxistauglichen risikobasierten Ansatz der Europäischen Kommission stützt.

Quelle: BDE

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