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Weg frei für Europäische Rohstoffverordnung

EU-Ministerrat bestätigt CRMA-Einigungstext. BDE begrüßt Stärkung der Kreislaufführung bei kritischen Rohstoffen, mahnt aber noch kürzere Genehmigungsverfahren an.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sieht in der neuen europäischen Rohstoffverordnung (CRMA) einen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Zugleich moniert der Verband, dass die Fristen für Genehmigungsverfahren im Vergleich zum Kommissionsvorschlag verlängert worden sind. Genehmigungsverfahren für Projekte, welche das Recycling strategischer Rohstoffe betreffen, können demnach nun bis zu 15 Monate dauern und ausnahmsweise um maximal drei Monate verlängert werden. Die Europäische Kommission hatte in ihrem Vorschlag eine Frist von zwölf Monaten mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um einen Monat vorgesehen.

„Es ist erfreulich, dass der Critical Raw Materials Act noch innerhalb dieser Legislaturperiode beschlossen wurde. Im Hinblick auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wäre jedoch noch Luft nach oben gewesen“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin. Am vergangenen Montag (18. März,) hatte der EU-Ministerrat dem Verordnungstext zugestimmt. Das EU-Parlament hatte den Text bereits am 12. Dezember 2023 angenommen.

Der Critical Raw Materials Act ist eine der Säulen des Green Deal Industrieplanes der Europäischen Kommission zur Stärkung der Resilienz und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Ziel der Verordnung ist, eine langfristige strategische Unabhängigkeit Europas von Importen kritischer Rohstoffe aus Drittstaaten zu gewährleisten.

Festlegung von Rezyklatanteilen als Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen

Positiv bewertet der Verband zudem, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, nationale Programme zur Stärkung der Kreislaufführung kritischer Rohstoffe anzunehmen und durchzuführen, welche Maßnahmen für einen verstärkten Einsatz kritischer Recyclingrohstoffe beinhalten. Dazu zählen die Berücksichtigung des Rezyklatanteils bei Vergabekriterien im Zusammenhang mit der Ausschreibung öffentlicher Aufträge oder finanzielle Anreize für die Verwendung kritischer Sekundärrohstoffe.

BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen: „Die Festlegung von Rezyklatanteilen als Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen ist von jeher eine Forderung des Verbandes. Deshalb freuen wir uns, dass diese Forderung nun im Verordnungstext steht. Insgesamt hätte die Verordnung jedoch noch ambitionierter sein müssen. Dazu gehört auch die verpflichtende Bereitstellung von EU-Mitteln als Investitionsanreize für Projekte zum Recycling strategischer Rohstoffe, die leider nach wie vor fehlt“.

Der CRMA wird voraussichtlich in den nächsten Wochen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung wird er sodann in Kraft treten. Als Verordnung wird der CRMA schließlich mit seinem Inkrafttreten in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar gelten und wirksam sein.

Quelle: BDE

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