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Kreislaufwirtschaft für Textilien – Vorstoß gegen „Fast Fashion“

BDE, bvse und GftZ veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme zum Umgang mit Textilien in Europa und loben insbesondere die Erweiterte Herstellerverantwortung.

Die Kreislaufwirtschaft im Textilbereich präsentiert sich derzeit in einem nicht akzeptablen Zustand: ungenügende Getrenntsammlung, seltene Wiederverwendung, kaum Recycling. Diese missliche Lage will die Europäische Kommission mit ihrem bereits im Juli 2023 vorgelegten Entwurf für eine partielle Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Bezug auf Lebensmittel und Textilien verbessern. In Vorbereitung auf die Trilogverhandlungen (mit der Kommission und dem Ministerrat) hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition bereits im März 2024 aufgestellt, die Positionierung des Rats steht noch aus.

Zur Debatte der EU-Mitgliedstaaten über eine Kreislaufwirtschaft für Textilien haben sich nun die Verbände BDE, bvse und GftZ in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert. Alle drei Organisationen begrüßen dabei insbesondere die Verankerung einer Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien (Extended Producer Responsibility – EPR) im Kommissionsentwurf.

BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Die EU will bis 2050 klimaneutral werden und setzt jetzt auch beim Thema Textilien klare Akzente: Die Erweiterte Herstellerverantwortung ist der entscheidende Schlüssel, um in der europäischen Textilbranche eine hochwertige Kreislaufwirtschaft zu erreichen und im Kampf gegen Fast-Fashion wirklich voranzukommen. Textilien sollen haltbarer, besser reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar werden. Nur wenn Produzenten von Anfang an den gesamten Lebenszyklus ihrer Waren im Blick haben müssen, kann es gelingen, die Kreisläufe zu etablieren und verlässlich zu schließen. Es ist richtig, dass die EPR dabei auch für Kleinstunternehmen gelten soll, weil so die gesamte Branche abgedeckt werden kann.“

Rainer Binger von der Gemeinschaft für eine textile Zukunft (GftZ): „Wichtig ist, dass eine Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien schnellstmöglich in nationales Recht umgesetzt wird. Denn nur so können erforderliche Investitionen und Systeme für die Sortierbetriebe und ein nachhaltiges Faser-zu-Faser-Recycling erfolgreich aufgebaut und betrieben werden.“

Definition von Sozialunternehmen: Rechtliche Schlupflöcher schließen

Nachbesserungsbedarf im Kommissionsentwurf besteht aus Sicht der Verbände allerdings bei der Definition von Sozialunternehmen. Ihnen werden Ausnahmen bei der Behandlung und Berichterstattung über den Umgang mit Alttextilien gewährt; daher muss präzise definiert sein, wann ein Betrieb als Sozialunternehmen gilt, so die Verbände. Auch seien noch rechtliche Schlupflöcher für Sozialunternehmen zu schließen, die etwa zur Umgehung strengerer Auflagen der Abfallbehandlung führen könnten.

Vor der formellen Abstimmung zur Ratsposition, die diesen Montag, den 17. Juni 2024 im EU-Umweltministerrat erfolgen soll, hat die belgische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Darin finden sich bereits etliche Änderungsvorschläge von BDE, bsve und GftZ wieder. Lediglich die Option zur Einbeziehung kommerzieller Wiederverwendungsunternehmen in die EPR durch die Mitgliedstaaten und die vorgeschlagene Definition von Sozialunternehmen sieht der BDE kritisch. „Dies muss noch nachgeschärft werden, um einen Anreiz für die Entwicklung echter Kreislaufwirtschaft zu setzen“, sagte BDE-Präsidentin Siegesmund. Für den BDE sollten Unternehmen, die gebrauchte Kleidung auf den Markt bringen, weniger belastet werden als Unternehmen, die neue Kleidung verkaufen. Nur so könne sich ein europäischer Second-Hand-Markt wirklich etablieren.

Sollte der Rat der Mitgliedstaaten am 17. Juni 2024 seine Allgemeine Ausrichtung festlegen, können die Trilogverhandlungen beginnen. Eine Einigung wird allerdings erst für das zweite Halbjahr 2024 erwartet. Da es sich bei dem Gesetz um eine Richtlinie handelt, müssen die Mitgliedstaaten die neuen Bestimmungen dann erst noch in nationales Recht umsetzen.

Download Gemeinsame Stellungnahme

Quelle: BDE

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