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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und wie die EU resilienter wird

Die EU-Kommission gibt den Mitgliedstaaten im Rahmen des Frühjahrspakets des „Europäischen Semesters 2024“ politische Leitlinien an die Hand, „um angesichts des schwierigen geopolitischen Umfelds eine robuste und zukunftssichere Wirtschaft zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und langfristigen Wohlstand für alle gewährleistet, während zugleich solide öffentliche Finanzen gewahrt bleiben.“

Die EU zeigt sich entschlossen, „weitere Schritte zu unternehmen, um ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit, ihren Wohlstand und ihre Führungsrolle auf der Weltbühne zu stärken und ihre offene strategische Autonomie zu stärken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfügen zwar über starke Trümpfe, auf denen sie aufbauen können, doch wird sich die EU auch in Zukunft um strukturelle Herausforderungen kümmern, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, um ein höheres Produktivitätswachstum und stärkere Investitionen sicherzustellen und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Dies erfordert einen integrierten Ansatz über alle Politikbereiche hinweg: makroökonomische Stabilität, Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit, der Produktivität und Fairness. Das Europäische Semester soll für die diesbezügliche politische Koordinierung sorgen und umfasst auch die Umsetzung von NextGenerationEU – mit der Aufbau- und Resilienzfazilität im Mittelpunkt – und der kohäsionspolitischen Programme. Der Zyklus des Europäischen Semesters umfasst ferner eine aktualisierte Berichterstattung über die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, und es werden Investitionsprioritäten für die bevorstehende Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik ermittelt.

Resilienz gegenüber Herausforderungen

Das Europäische Semester hat in den letzten fünf Jahren, als die EU vor einer Reihe außergewöhnlicher Herausforderungen stand, eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung starker und koordinierter wirtschaftspolitischer Maßnahmen gespielt. Die EU hat ein hohes Maß an wirtschaftlicher und sozialer Resilienz gegenüber größeren Schocks wie der Covid-19-Pandemie, dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den damit verbundenen Energiepreisanstiegen und Inflationsschüben unter Beweis gestellt. Mit Blick auf die Zukunft wird in der Frühjahrsprognose 2024 für das Jahr 2024 ein BIP-Wachstum von 1,0 Prozent in der EU und 0,8 Prozent im Euro-Währungsgebiet erwartet, was auf einen starken Arbeitsmarkt und einen dynamischen privaten Verbrauch zurückzuführen ist. 2025 dürfte sich das Wachstum weiter beschleunigen, auf 1,6 Prozent in der EU und 1,4 Prozent im Euro-Währungsgebiet. Unterdessen dürfte die Inflation von 6,4 Prozent im Jahr 2023 auf 2,2 Prozent im Jahr 2025 sinken.

Gezielte Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

In den Länderberichten 2024 werden die wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten analysiert und eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne und der kohäsionspolitischen Programme vorgenommen. In den Berichten werden auch die wichtigsten Herausforderungen – unter besonderer Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit – sowie vorrangige Reformen und Investitionen festgelegt. Auf der Grundlage dieser Analyse schlägt die Kommission länderspezifische Empfehlungen vor, um den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Bewältigung der zentralen Herausforderungen, die in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten nur teilweise oder nicht angegangen werden, an die Hand zu geben.

Die länderspezifischen Empfehlungen umfassen folgende Teile:

  • eine Empfehlung zur Haushaltspolitik einschließlich Haushalts- und Strukturreformen, sofern relevant,
  • eine Empfehlung zur weiteren oder zügigeren Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und der kohäsionspolitischen Programme und
  • gegebenenfalls weitere Empfehlungen zu noch nicht bewältigten und/oder neu entstehenden strukturellen Herausforderungen mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Wirksame Umsetzung von NextGenerationEU und der Kohäsionspolitik: entscheidende Triebkräfte für eine wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft

Wie aus den diesjährigen Länderberichten hervorgeht, haben NextGenerationEU und andere EU-Finanzierungsprogramme die Erholung der EU auf dem Weg zu einer grüneren, digitaleren, gerechteren und widerstandsfähigeren Zukunft durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, makroökonomische Stabilität sowie territorialen und sozialen Zusammenhalt unterstützt.

Bislang hat die Kommission über 240 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten in Form von Zuschüssen und Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für die erfolgreiche Umsetzung wichtiger Reformen und Investitionen ausgezahlt. Darüber hinaus wurden seit Beginn der Covid-19-Pandemie mehr als 252 Milliarden Euro aus den kohäsionspolitischen Fonds ausgezahlt.

Die meisten Mitgliedstaaten erzielen weiterhin gute Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne sowie der kohäsionspolitischen Programme. Einige Mitgliedstaaten werden indes dringend aufgefordert, sich mit neuen Verzögerungen und strukturellen Herausforderungen zu befassen, um die rechtzeitige Umsetzung der in ihren Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Investitionen und Reformen sicherzustellen. Dieser Zyklus des Semesters bietet den Mitgliedstaaten auch Orientierungshilfen für die bevorstehende Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme.

Politische Leitlinien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Im Frühjahrspaket werden die Mitgliedstaaten ersucht, politische Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Steigerung der Produktivität zu ergreifen. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen zu Folgendem aufgefordert:

  • Sicherstellung eines wettbewerbsfreundlichen Geschäftsumfelds, in dem die Chancen, die der Binnenmarkt insbesondere für KMU bietet, umfassend genutzt werden.
  • Verbesserung der Bildungsergebnisse und Förderung der Kompetenzentwicklung durch eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung auf der Grundlage modernisierter Lehrpläne, da die Beseitigung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels von entscheidender Bedeutung ist, um den Wohlstand in der EU zu sichern.
  • Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln durch eine bessere Verteilung von Ersparnissen und Kapitalfinanzierung sowie die Förderung des Kapitalmarkts und alternativer Finanzierungsformen, insbesondere für KMU Umsetzung ehrgeiziger Reformen zum Aufbau integrierter Forschungs- und Innovationsökosysteme, zum Beispiel mit Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und dem Wissenstransfer.
  • Beschleunigung des ökologischen und digitalen Wandels, Stärkung der Autonomie, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Industrie der EU, Behebung des Arbeits- und Fachkräftemangels, Förderung öffentlicher Investitionen in digitale Infrastruktur und Kompetenzen und Beseitigung regulatorischer Hindernisse für die Digitalisierung.

Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Die Covid-19-Pandemie, der Anstieg der Energiepreise und die erforderliche politische Reaktion haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Staatsverschuldung in mehreren Mitgliedstaaten beigetragen. Die Haushaltspolitik sollte die Verschuldung auf einen Abwärtspfad führen oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau halten und gleichzeitig die Investitionen aufrechterhalten.

Durch den neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung wird 2024 ein Jahr des Übergangs zur haushaltspolitischen Koordinierung in der EU. Die haushaltspolitischen Leitlinien und Beschlüsse gemäß dem neuen Rahmen des Frühjahrspakets zielen darauf ab, die Schuldentragfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken und ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

Im Rahmen der neuen Vorschriften werden die Mitgliedstaaten mittelfristige Pläne ausarbeiten, in denen sie ihre Ausgabenpfade und ihre vorrangigen Reformen und Investitionen darlegen. Die Empfehlungen des Frühjahrspakets bilden eine solide Grundlage für die Reform- und Investitionszusagen, die die Mitgliedstaaten in diesen Plänen festlegen müssen.

In den länderspezifischen Empfehlungen ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten eine vorsichtige Haushaltspolitik verfolgen, indem sie sicherstellen, dass das Wachstum der Nettoausgaben im Jahr 2025 und darüber hinaus mit den Anforderungen an die Haushaltsanpassung gemäß dem neuen Governance-Rahmen im Einklang steht.

Konkret bedeutet dies, dass Mitgliedstaaten mit einem öffentlichen Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP oder einem Defizit von über drei Prozent des BIP sicherstellen sollten, dass das Wachstum der Nettoausgaben auf eine Rate begrenzt wird, die die öffentliche Schuldenquote mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad bringt, während das gesamtstaatliche Defizit auf unter drei Prozent des BIP gesenkt und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten wird.

Haushaltspolitische Überwachung

Die Kommission hat einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstellt, in dem für zwölf Mitgliedstaaten die Einhaltung des Defizitkriteriums des Vertrags bewertet wird: Belgien, Tschechien, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, die Slowakei und Finnland. Bei dieser Bewertung berücksichtigt die Kommission relevante Faktoren, die von den Mitgliedstaaten vorgebracht werden, wenn ihre öffentliche Schuldenquote unter 60 Prozent des BIP liegt und ihr Defizit als „nah“ am Referenzwert von drei Prozent und als „vorübergehend“ eingeschätzt wird.

In Anbetracht der im Bericht enthaltenen Bewertung ist die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen folgende sieben Mitgliedstaaten gerechtfertigt: Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei.

Der Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 ist nur der erste Schritt zur Einleitung des Defizitverfahrens. Im Lichte dieser Bewertung und nach Berücksichtigung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses beabsichtigt die Kommission dem Rat vorzuschlagen, im Juli 2024 Defizitverfahren gegen diese Mitgliedstaaten einzuleiten. Im Rahmen des Herbstpakets des Europäischen Semesters wird die Kommission dem Rat Empfehlungen zur Beendigung des übermäßigen Defizits unterbreiten, um die Kohärenz mit dem in den mittelfristigen Plänen festgelegten Anpassungspfad zu gewährleisten.

Im Jahr 2020 stellte der Rat auf der Grundlage der Daten für 2019 fest, dass in Rumänien ein übermäßiges Defizit bestand. Nach Einschätzung der Kommission hat Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um dies zu korrigieren und sein übermäßiges Defizit zu beenden.

Beurteilung makroökonomischer Ungleichgewichte

Die Kommission hat geprüft, ob in den zwölf Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismus-Bericht 2024 für eine eingehende Überprüfung ausgewählt wurden, makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insgesamt verringerten sich die makroökonomischen Ungleichgewichte nach dem heftigen Konjunkturschock von 2022 in den meisten Mitgliedstaaten tendenziell.

  • In Frankreich, Spanien und Portugal bestehen keine Ungleichgewichte mehr, da die Anfälligkeiten insgesamt zurückgegangen sind. Die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen werden im Rahmen der reformierten Haushaltsregeln untersucht.
  • In Griechenland und Italien bestehen nun Ungleichgewichte, nachdem diese Länder bis zum letzten Jahr übermäßige Ungleichgewichte aufwiesen, da die Anfälligkeit zwar zurückgegangen ist, aber nach wie vor Anlass zur Sorge gibt. Die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen werden im Rahmen der reformierten Haushaltsregeln untersucht.
  • Die Slowakei weist inzwischen auch Ungleichgewichte auf. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Kostenwettbewerbsfähigkeit, dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht, dem Wohnungsmarkt und der Verschuldung der privaten Haushalte sind nach wie vor vorhanden, und es wurden keine politischen Maßnahmen ergriffen.
  • Rumänien weist nun übermäßige Ungleichgewichte auf, nachdem es bis letztes Jahr Ungleichgewichte gegeben hatte, da nach wie vor Schwachstellen im Zusammenhang mit den Zahlungsbilanzen bestehen, die hauptsächlich auf hohe und steigende öffentliche Defizite zurückzuführen sind, während der erhebliche Preis- und Kostendruck zugenommen hat und die politischen Maßnahmen schwach ausfielen.
  • In Deutschland, Zypern, Ungarn, den Niederlanden und Schweden bestehen weiterhin Ungleichgewichte.

Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms

Bei der Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms wird die wirtschaftliche, haushaltspolitische und finanzielle Lage der Mitgliedstaaten, die Finanzhilfeprogramme in Anspruch genommen haben, insbesondere im Hinblick auf ihre Rückzahlungskapazitäten bewertet. Den Berichten über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern ist zu entnehmen, dass alle fünf Mitgliedstaaten weiterhin in der Lage sind, ihre Schulden zurückzuzahlen.

Bewertung der Herausforderungen im Bereich der sozialen Konvergenz

In diesem Semesterzyklus hat die Kommission erstmals auf der Grundlage des überarbeiteten sozialpolitischen Scoreboards und der Grundsätze eines Rahmens für soziale Konvergenz eine zweistufige Analyse der Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Herausforderungen durchgeführt. Die Analyse der ersten Stufe ist im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2024 enthalten, während die Kommissionsdienststellen im Mai 2024 eine eingehendere Analyse der zweiten Phase für sieben Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Spanien, Italien, Litauen, Ungarn und Rumänien) veröffentlicht haben.

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Die Kommission schlägt Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2024 vor. In diesen Leitlinien werden gemeinsame Prioritäten für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten festgelegt, um sie gerechter und inklusiver zu gestalten.

Die Leitlinien für 2023 werden aktualisiert, um Maßnahmen zur Bewältigung des Fach- und Arbeitskräftemangels sowie zur Verbesserung grundlegender und digitaler Kompetenzen abzudecken. Neue Technologien, künstliche Intelligenz und algorithmisches Management und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt sind ebenfalls einbezogen. Darüber hinaus wird in den Leitlinien auf jüngste politische Initiativen in besonders relevanten Bereichen wie Plattformarbeit, Sozialwirtschaft und erschwinglicher Wohnraum verwiesen.

Schließlich betont die Kommission die Wichtigkeit der Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-weiten Kernziele für 2030 und der dazugehörigen nationalen Ziele im Bereich Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die vorgelegten Leitlinien zu billigen. Die Kommission sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Quelle: EU-Kommission

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