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EU-Umweltministerrat sagt Greenwashing den Kampf an

BDE begrüßt Vorschlag zur Green-Claims-Richtlinie: Unternehmen müssen künftig die behauptete Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte belegen.

Der BDE hat den Vorschlag des EU-Umweltministerrats zur neuen Green-Claims-Richtlinie begrüßt. Bei der Sitzung Anfang voriger Woche einigte sich der Rat darauf, das sogenannte Greenwashing, irreführende Umweltaussagen zu Produkten und Herstellern, wirkungsvoll zu bekämpfen und diese Regelung – anders als noch im Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2023 vorgesehen – auch auf Kleinstunternehmen auszuweiten.

Anja Siegesmund, geschäftsführende Präsidentin des BDE, sagte: „Greenwashing ist ein fataler Betrug am Verbraucher und kann nur verhindert werden, wenn alle Produkte und Hersteller den gleichen Regeln unterliegen. Daher ist der Einbezug von Kleinstunternehmen in die Richtlinie absolut richtig.“

Kein Verständnis zeigte Siegesmund dafür, dass der Ministerrat die Realisierung dieser Vorgaben in den Mitgliedstaaten weiter aufschieben wolle – der Rat hatte dafür plädiert, den EU-Mitgliedern für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht drei statt zwei Jahre Zeit zu lassen. „Dadurch wird der Fortschritt im Kampf gegen Greenwashing unnötig aufgeschoben“, sagte BDE-Präsidentin Siegesmund. „Das nützt niemandem außer den Greenwashern.“

Wenn sich das EU-Parlament und die neue EU-Kommission konstituiert haben, können die Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat zu diesem Gesetzesvorhaben beginnen. Eine Einigung wird für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet, die nationale Umsetzung erfolgt im Anschluss.

Quelle: BDE

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