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Besserer Schutz der Verbraucher vor irreführenden Angaben

Das Europäische Parlament hat seine Position zum geplanten System der Überprüfung und Vorabgenehmigung für ökologische Werbeaussagen festgelegt, um die Bürgerinnen und Bürger vor irreführender Werbung zu schützen.

Die Richtlinie über ökologische Werbeaussagen würde Unternehmen verpflichten, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen vorzulegen, bevor sie Waren als „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“, „wassersparend“ oder mit „biobasiert “ bewerben. Die EU-Länder müssten Gutachter damit beauftragen, die Verwendung solcher Angaben vorab zu genehmigen, um die Käufer vor unbegründeter und zweideutiger Werbung zu schützen.

Fristen, Sanktionen und Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Das Parlament möchte, dass die Angaben und ihre Nachweise innerhalb von 30 Tagen überprüft werden, doch könnten einfachere Angaben und Erzeugnisse schneller überprüft werden. Kleinstunternehmen würden nicht unter die neuen Vorschriften fallen, und KMU hätten im Vergleich zu größeren Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit, um die Vorschriften einzuhalten. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. So könnten sie vorübergehend von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, Einnahmeverluste erleiden und mit Geldstrafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.

CO2-Ausgleich und -Entnahme

Umweltbezogene Angaben, die ausschließlich auf Emissionsausgleichssystemen beruhen, bleiben verboten. Unternehmen können jedoch klimabezogene Ausgleichs- und Emissionsminderungsansprüche auf der Grundlage von CO2-Gutschriften in ihrer Werbung erwähnen, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Systeme nur für Restemissionen nutzen. Die CO2-Gutschriften der Systeme müssen zertifiziert und von hoher Integrität sein, wie zum Beispiel gemäß dem Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen (Carbon Removals Certification Framework).

Das Parlament beschloss außerdem, dass Umweltaussagen über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, vorerst weiterhin möglich sein sollten, die Kommission jedoch in naher Zukunft ein vollständiges Verbot erwägen sollte.

Der Grünfärberei ein Ende setzen

Der Berichterstatter des Binnenmarktausschusses, Andrus Ansip (Renew, EE), sagte: „Studien zeigen, dass über 50 Prozent der ökologischen Werbeaussagen unklar, irreführend oder unbegründet sind. Wir können nicht von zufriedenen Verbrauchern sprechen, wenn jede zweite grüne Aussage falsch ist. Wir können nicht von gleichen Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmer sprechen, wenn einige Händler mogeln. Ich glaube, dass die heute angenommene Richtlinie über Umweltaussagen ausgewogen ist; sie wird unseren Verbrauchern Gewissheit verschaffen und ist für die Händler weniger belastend als die Überprüfung jeder einzelnen Angabe.“

Der Berichterstatter des Umweltausschusses, Cyrus Engerer (S&D, MT), sagte: „Es ist höchste Zeit, der Grünfärberei ein Ende zu setzen. Unsere Position setzt der Verbreitung irreführender ökologischer Werbeaussagen ein Ende, die die Verbraucher schon viel zu lange getäuscht haben. Wir werden dafür sorgen, dass die Unternehmen über die richtigen Instrumente verfügen, um echte Nachhaltigkeitspraktiken einzuführen. Die europäischen Verbraucher wollen nachhaltige Entscheidungen treffen; alle Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen müssen garantieren, dass ihre grünen Werbeaussagen wissenschaftlich überprüft sind.“

Nächste Schritte

Das Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung mit 467 Stimmen gegen 65 Stimmen und 74 Enthaltungen angenommen. Das Verfahren muss nun vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden.

Hintergrund

Mit der Annahme dieses Berichts reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die EU, eine transparente Kennzeichnung aller Produkte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihres ökologischen Fußabdrucks einzuführen und sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürger für ein nachhaltigeres Verhalten zu sensibilisieren, wie es in den Vorschlägen 5(1) und 11(8) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommt.

Quelle: Europäisches Parlament

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