Anzeige

Effektive Entsorgung von Beleuchtung: Richtiges Handling für umweltverträgliche Lösungen

Das Licht geht aus und die Klappe der Hausmülltonne auf? Nicht unbedingt, denn in Abhängigkeit zum jeweiligen Leuchtmittel existieren teils unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich der korrekten Entsorgung.

Die gelten für Gewerbetreibende ebenso wie für Privatpersonen und dienen dem Schutz der Umwelt – denn die korrekte Entsorgung ist der erste Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren Kreis- und Recyclingwirtschaft.

Warum die richtige Entsorgung wichtig ist
Zwei Punkte sind bei der korrekten Entsorgung zu berücksichtigen: Einerseits unsere Umwelt und andererseits unsere Gesundheit. Letzteres spielt aufgrund der mittlerweile verschwindend geringen Quecksilberanteile in Energiesparlampen im Verhältnis eine untergeordnete Rolle. Der Gesetzgeber möchte damit aber insbesondere eine Quecksilberquerkontamination verhindern, zumal auf den ersten Blick nicht zwangsläufig sofort erkenntlich ist, ob es sich um eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt oder nicht.

Stärker sind die Umweltauswirkungen bei einer falschen Entsorgung zu berücksichtigen. Viele moderne Beleuchtungselemente enthalten wertvolle Rohstoffe, die zurück in den Materialkreislauf geführt werden können – aber nur dann, wenn die Leuchtmittel zuvor korrekt entsorgt wurden.

Bei LED-Leuchten ist das zum Beispiel die Elektronik, die spezialisierte Recycler zurückgewinnen und anschließend erneut verwenden. Selbiges gilt für weitere Materialbestandteile, die im Regelfall unter Einsatz von Zentrifugal-Kraft getrennt werden. Dadurch ist es Recyclern möglich, einzelne Materialbestandteile bereits während der Entsorgung voneinander zu trennen, um diese später kostengünstig in den Materialkreislauf zurückzuführen. Dadurch reduziert sich wiederum der Netto-Neuverbrauch von Rohstoffen für neu gefertigte Beleuchtungsmittel.

Parallel dazu ist es Aufgabe der in den Recyclingprozess involvierten Unternehmen, die potenziell schädlichen bzw. giftigen Substanzen aus Beleuchtungsmittel von den erneut nutzbaren Wertstoffen zu trennen. Giftige Substanzen, wie zum Beispiel Quecksilberrückstände, werden gesammelt und anschließend fachgerecht entsorgt, damit diese nicht die Umwelt kontaminieren und im schlimmsten Fall zur gesundheitlichen Bedrohung der Grundwässer oder des Erdreichs werden.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
Der Gesetzgeber schafft den noch heute geltenden gesetzlichen Rahmen durch das im Jahr 2006 verabschiedete und 2018 signifikant überarbeitete Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Selbiges verpflichtet Endverbraucher ausgediente Elektrogeräte, zu denen auch Lampen und Leuchtmittel zählen, möglichst umweltverträglich zu entsorgen. Das Gesetz schreibt für eine Reihe von Beleuchtungsmitteln zudem feste Recyclingprozesse vor, unter anderem für Leuchtstoff-, Kompaktleuchtstoff- und Entladungslampen, sowie für LEDs und technische Leuchten.

Des Weiteren sind bezüglich der gesetzlichen Vorgaben, ergänzend zum ElektroG, auch die auf Europaebene greifende WEEE-EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Hersteller unterliegen in Deutschland zugleich der Lampen-EPR, einem Bestandteil vom ElektroG.

EPR steht für „Extended Producer Responsibility“ und regelt beispielsweise die Registrierung und spätere Rücknahme von Beleuchtungsmitteln und verschiedenen Lampen. Hersteller und Händler, die diesen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern und Vertriebsverboten rechnen. Um darauf zu reagieren, firmierten Leuchtmittelhersteller eine ganzheitliche Organisation, die „Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH“. Selbige hat Vertretungen in verschiedenen Übergabe- und Wertstoff-Sammelstellen und soll für Verbraucher eine unkomplizierte Rückgabe inklusive fachgerechter Entsorgung gewährleisten.

Schritte zur richtigen Entsorgung
Um zu wissen, wie ein Leuchtmittel korrekt entsorgt wird, ist zunächst eine Feststellung darüber notwendig, um welches Leuchtmittel es sich überhaupt handelt.

Entsorgung von Glühlampen
Klassische Glühlampen, die sich heutzutage in immer weniger Haushalten noch wiederfinden, auch in Anbetracht des „Glühlampenverkaufsverbots“, sind unkompliziert zu entsorgen – in den Altglas-Container gehören sie aber nicht. Sie werden im Hausmüll entsorgt, da die bei Glühbirnen verwendeten Metalle und Wertstoffe nur in sehr geringfügigen Mengen vorliegen.

Entsorgung von Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren werden primär von Unternehmen und ergänzend dazu vielleicht in den Kellern einiger Privatpersonen genutzt. Eine Entsorgung über eine einfache Hausmülltonne ist allein aufgrund deren Größe meist schon nicht möglich – und zudem nicht erlaubt. Leuchtstoffröhren müssen zu einer Sondermüll-Sammelstelle oder an einen Wertstoffhof gebracht werden. Dort werden die giftigen Bestandteile, allen voran Quecksilber, von den Wertstoffen getrennt. Eine Entsorgung im Altglas-Container ist ebenfalls verboten

Entsorgung von LED-Lampen
LED-Lampen haben zwar eine stattliche Lebensdauer, aber irgendwann werden auch sie zwangsläufig nicht mehr für Licht sorgen. Da die LEDs neben den eigentlichen Wertstoffen auch einen LED-Chip enthalten, ist ein Recycling dieser von großem Vorteil. Eine einfache Entsorgung über den Hausmüll würde dafür sorgen, dass die vielen wertvollen Komponenten schlicht verbrannt und in der Folge später mit neu gewonnenen Rohstoffen neu produziert werden müssen. Eine Entsorgung ist wahlweise an den Leuchtmittelsammelstellen auf einem Wertstoffhof oder über den Sondermüll möglich.

Entsorgung von Halogenlampen
Halogenlampen können wahlweise über den Restmüll oder Sammelstellen in Wertstoffhöfe entsorgt werden. Der Gesetzgeber erlaubt zwar die Entsorgung über den Restmüll, die überschaubaren Wertstoffe würden in einer Sammelstelle aber erneut aufbereitet werden können. In den Sondermüll gehören diese hingegen keinesfalls.

Optionen für die Entsorgung im Überblick
Prinzipiell bieten sich für die korrekte Entsorgung drei Optionen an, zwischen denen große praktische Überschneidungen bestehen:

  • Recyclinghöfe und Sammelstellen
  • Rücknahmeprogramme von Herstellern und Händlern
  • Spezialisierte Entsorgungsunternehmen

In Deutschland zahnen diese drei Optionen ineinander, da für die koordinierte Rücknahme die von Leuchtmittelherstellern und -händlern firmierte Non-Profit-Organisation Lightcycle verantwortlich ist. Diese bildet folglich das Rücknahmeprogramm der jeweiligen Hersteller, ist zugleich aber auch bundesweit auf Wertstoffhöfen und Schadenstoffsammelstellen vertreten, wo sie dann entsorgte Leuchtmittel in den Recycling-Prozess überführt.

Die Abgabe auf Recyclinghöfen und Sammelstellen ist für haushaltsübliche Mengen möglich. Ab 20 Altlampen gibt es Großmengen-Sammelstellen. Große Unternehmen können ab rund 5.000 Altlampen auch eine Direktabholung durch die Lightcycle-Organisation beauftragen.

Umweltfreundliche Entsorgungslösungen
Wer die gesetzlichen Vorschriften konsequent einhält, kann sich einer umweltverträglichen und korrekten Entsorgung sicher sein. Die in den Recycling-Prozess involvierten Unternehmen bedienen sich anschließend wahlweise dem zentrifugalen Trennverfahren, dem Glasbruch-Waschverfahren oder dem Shredder-Verfahren.

Ziel dieser Verfahren ist stets die verwertbaren Bestandteile zu isolieren und zugleich giftige Stoffe nicht frei in die Umwelt gelangen zu lassen. Wie Lightcycle angibt, gehören zu den verwertbaren Bestandteilen:

  • 80 bis 90 % Glas
  • 7 bis 14 % metallische Komponente und Kunststoffe
  • 1-3 % Leuchtstoffpulver
  • <0,01 % Quecksilber

Umweltverträgliche Entsorgung: Spart juristischen Ärger und schont die Umwelt
Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende können juristisch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Leuchtmittel und Lampen nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entsorgen. Wer sich unsicher ist, wie was entsorgt wird, kann auch einen Blick auf die Verpackung der Leuchtmittel werfen – die als Pappe separat von der eigentlichen Lampe zu entsorgen ist. Die Umwelt profitiert von Recycling-Prozessen enorm: Allein in der Schweiz spart das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Leuchtmitteln jährlich Umweltbelastungen ein, die knapp 250.000 km Zugfahrt entsprechen.

Autor: Christofer Asbach

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation