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Mehr Kreislaufwirtschaft – Hessen stellt neuen Abfallwirtschaftsplan vor

Der Abfallwirtschaftsplan liefert die grundlegende Datenbasis zu den Abfallmengen sowie den hessischen Entsorgungsanlagen.

2018 sind im Bundesland Hessen etwa 2,83 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle aus Haushalten und Kleingewerbe mit einem Durchschnittsaufkommen von 451 Kilogramm pro Einwohner angefallen. Der weitaus größte Anteil davon wird einem Recyclingverfahren zugeführt (57,2 %). Im Betrachtungszeitraum von 2014 bis 2018 sind die Gesamtmengen an Siedlungsabfällen kontinuierlich zurückgegangen, während im gleichen Zeitraum die Einwohnerzahl um 171.921 angestiegen ist.

Recycling soll weiterhin eine große Rolle spielen

Unterstützt wird der Aufbau von Mehrweg-Systemen und Unverpackt-Angeboten zur Vermeidung von Plastik. Zur Reduzierung der Restmüllmengen gibt der Abfallwirtschaftsplan unter anderem für Bioabfälle, Elektroaltgeräte und Verpackungen Zielwerte vor. Zudem wird aufgezeigt, wie diese Ziele erreicht werden können. So werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu angehalten, die vorhandenen Erfassungssysteme für Garten- und Parkabfälle im Hinblick auf ihre Effizienz zu überprüfen. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, ihre Elektroaltgeräte durch aktive Rückgabe im Wertstoffkreislauf zu halten. Ebenso wird an die Hersteller appelliert, ein materialreduziertes Verpackungsdesign zu nutzen.

Neben der Reduktion von Abfall nimmt der Abfallwirtschaftsplan auch die Stärkung und Ausweitung von Recycling in den Blick. Ein besonders großes Potential besteht hier bei den Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten. Die öffentliche Hand ist in Hessen verpflichtet, bei gleicher Eignung und zumutbaren Mehrkosten bei Bauvorhaben Recyclingprodukten den Vorzug zu geben.

Abfälle, die nicht vermieden und nicht verwertet werden können, müssen letztendlich beseitigt werden, das heißt sie müssen auf einer Deponie abgelagert werden. Hierzu zählen mit Schadstoffen wie zum Beispiel Asbest belastete mineralische Abfälle, aber auch nicht weiter verwertbare Rückstände aus Hausmüllverbrennungsanlagen, die kontinuierlich anfallen. Der Abfallwirtschaftsplan beschäftigt sich daher ebenfalls mit der Frage, wie sich die Deponiekapazitäten in Hessen entwickeln müssen und kommt zu dem Ergebnis, dass durch die zunehmende Verknappung von Deponieraum eine Ausweitung in den kommenden Jahren nötig wird. Mit einem Gutachten soll nun geklärt werden, wie die erforderlichen Deponiekapazitäten geschaffen werden können, kündigt Umweltministerin Priska Hinz an.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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