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Blauer Engel für das Mehrwegsystem to-go „Rebowl“

Wer beim Essen zum Mitnehmen auf Einwegplastik verzichten will, hat jetzt eine weitere, nachweislich besonders umweltfreundliche Möglichkeit dazu: Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat das Umweltzeichen „Blauer Engel“ an das Mehrwegsystem „Rebowl“ verliehen, das Mehrwegschüsseln für Lebensmittel to-go anbietet.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Fabian Eckert, Geschäftsführer reCup GmbH (Foto: ©Bundesumweltministerium)

Die Ministerin übergab am 17. August die entsprechende Urkunde in einem Berliner Café, das die Mehrwegschüsseln einsetzt. Hinter Rebowl steht das Münchner Unternehmen Recup, das bereits Mehrwegbecher mit dem Blauen Engel anbietet. Zu den Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens für Mehrwegsysteme (DE-UZ 210) zählen sowohl Anforderungen an Material und Herstellung der Mehrwegbecher- und Schüsseln als auch an die Anbieter.

Hersteller verpflichten sich, weder für Becher noch für Deckel umwelt- oder gesundheitsbelastende Materialien zu verwenden. Dazu zählen unter anderem Melaminharze oder Polycarbonat-Kunststoffe. Um das Abfallaufkommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein werkstoffliches Recycling ermöglichen. Dies bedeutet, dass Kunststoffbecher nur aus sortenreinem Kunststoff ohne Beschichtung mit anderen Materialien hergestellt werden dürfen. Mehrwegbecher mit dem Blauen Engel müssen zudem mindestens 500 Mal gespült werden können, ohne dabei Schaden zu nehmen. Ökobilanzielle Rechnungen aus einer aktuellen UBA-Studie zur Reduzierung von Einwegkaffeebechern zeigen, dass die Häufigkeit der Wiederverwendung der Becher ein wichtiges Kriterium zur Umweltentlastung darstellt.

Weiterhin muss für den Blauen Engel ein Pfand auf Becher und Deckel erhoben werden. Am Ende der Lebensdauer müssen Becher und Deckel zurückgenommen und recycelt werden. Die Anbieter müssen sich überdies verpflichten, die „Guten Regeln“ für den Heißgetränke-Ausschank einzuhalten: Den Kunden soll entweder immer erst der Mehrwegbecher und -deckel angeboten werden oder kundeneigene Becher befüllt werden. Darüber hinaus müssen die Mehrwegbechersystem-Anbieter nachweisen, dass ihr Logistikkonzept zur ökologischen Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen beiträgt.

Ab dem 1. Januar 2023 sind alle, die Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, ihren Kunden als Alternative zu Einwegbehältnissen aus Kunststoff und Einwegbechern ein Mehrwegbehältnis anzubieten. Eine Erleichterung gibt es für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und bis zu 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Hier müssen lediglich von den Kunden mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllt werden. Damit soll der Verbrauch solcher Einwegbehältnisse gesenkt werden, der in den letzten Jahren – zuletzt zusätzlich durch die pandemiebedingten Einschränkungen der Gastronomie – deutlich zugenommen hat. Mit jeder Mehrweg-Nutzung wird Einwegplastik eingespart.

Quelle: Bundesumweltministerium

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