Anzeige

Altholzmarkt weiter in Schieflage – Engpässe bei der Verwertung

Auf dem Altholzmarkt zeichnet sich nach wie vor eine Schieflage ab. Engpässe in den energetischen Verwertungswegen und Übermengen aus der ersten Jahreshälfte wirken nach. Der seit Jahren etablierte Altholzmarkt kommt nicht zur Ruhe, auch wenn sich regional durch vermehrte Exporte Verbesserungen abzeichnen.

Die Marktbewegungen auf dem Altholzmarkt standen, neben Informationen zum Fortschreiten der Novelle der Altholzverordnung (AltholzV), im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des bvse-Fachverbandes Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle im September dieses Jahres.

Ein hohes Altholzaufkommen bei gleichzeitig anhaltendem Mangel an Verbrennungskapazitäten haben die Altholzverwerter in diesem Jahr bis an die äußersten Lagerfassungsvermögen gebracht. Teilweise mussten in den Betrieben der Altholzverwerter sogar Annahmestopps verhängt werden. In einer Mitgliederumfrage aus dem Sommer gaben die bvse-Mitgliedsunternehmen an, dass die Erfassungsmengen in 2018 gegenüber dem Vorjahr (2017) zwar leicht gesunken, aber nach wie vor sehr hoch seien.

Ein Grund hierfür sind unter anderem naturbedingte Phänomene wie die Borkenkäferplage, die nach Angaben des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums im Jahr 2018 zu einer Fällung von mehr als viermal so viel Fichtenholz wie im Jahr 2017 geführt hat. Bis September 2019 hat sich dieser Faktor noch einmal um 2,5 erhöht. Ein weiterer Aspekt ist das niedrige Zinsniveau, das einen anhaltenden Bauboom mit entsprechendem Konsumverhalten ausgelöst hat. Aber auch eine intensivere Getrennthaltung trägt zu den hohen Erfassungsmengen bei.

Eine kurzfristige Änderung der Marktlage zeichnet sich in absehbarer Zeit nicht ab

Sorgenvoll blicken die Altholzverwerter nach wie vor auf den Flaschenhals in den Verwertungswegen. Während sich die stoffliche Verwertung auch aufgrund von gesunkener Nachfrage konstant bis verhalten zeigt, verschärft sich der energetische Verwertungsengpass weiter. Teilweise werden große Transportwege zu Feuerungsanlagen in andere Bundesländer oder ins Ausland in Kauf genommen, mit entsprechend hoher Kostenbelastung. Lösungen erhofft sich der Fachverbandsvorsitzende Wolfgang Fritsch in einer Anpassung des Rechtsrahmens: „Zurzeit lässt der bvse rechtlich prüfen, ob es Möglichkeiten zur Anpassung im Genehmigungsrecht geben könnte, die die Erweiterungen von Lagerkapazitäten bei ebendiesen Engpässen erlauben.“

Eine kurzfristige Änderung der Marktlage zeichnet sich in absehbarer Zeit nicht ab. „Selbst im Falle des Inkrafttretens einer neuen Altholzverordnung nicht, mit deren Verkündung wir wohl erst im Frühjahr 2021 rechnen können“, prophezeite der Fachverbandsvorsitzende und warnte vor der Forderung eines dogmatischen Vorrangprinzips für eine stoffliche Altholzverwertung bei der geplanten Novellierung der Altholzverordnung „Die Beschaffenheit von Althölzern grenzen sowohl die Kapazitäten als auch die stoffliche Verwertung dieses Stoffstroms ein. Der Markt hat sich in den letzten Jahren auf den in der AltholzV verankerten Grundsatz des Gleichrangs der Hochwertigkeit von stofflicher und energetischer Verwertung und deren sinnvollen Ergänzung eingestellt“, betonte Wolfgang Fritsch. Von den jährlich circa acht Millionen Tonnen anfallenden Altholz werden derzeit 25 Prozent stofflich genutzt und 75 Prozent energetisch verwertet.

Probleme bereiten der Branche auch die in diesem Jahr herrschende erhöhte Brandlast in den Unternehmen. Die hohen Temperaturen hatten auch in diesen Sommermonaten für sehr trockenes Material mit erheblicher Staubproblematik gesorgt. „Diese wirkten sich im Hinblick auf erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowohl auf das Handling als auch in der Aufbereitung aus. In Zukunft werden die Altholzaufbereiter wohl mit weiteren Investitionen für Schutzmaßnahmen rechnen müssen“, machte Fritsch in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit aufmerksam, die Bewertung des Brandrisikos in Abfalllagern neu zu überdenken. Die Kunststofflagerrichtlinie, die oft zur Beurteilung in Schadensfällen herangezogen würde, könne nicht Grundlage für die Bewertung von möglichen Bränden im Altholzlagerbereich sein, denn Altholz zeige ein völlig anderes Brandverhalten als Kunststoff.

Der bvse-Fachverbandsvorsitzende warnte deshalb eindringlich davor, die Altholzplätze zum Kollateralschaden möglicher Verschärfungen vor dem Hintergrund zahlreicher Brände in den LVP- und AzV-Behandlungsanlagen werden zu lassen, da deren Ursache häufig Lithium-Batterien sind, die auf den Altholzplätzen keine Rolle spielen.

Quelle: bvse

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation