Pragmatische Übergangsregeln gefordert.
Führende Verbände der deutschen Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft sowie der Papierindustrie schlagen Alarm: Die ab dem 21. Mai 2026 geltenden neuen EU-Vorschriften zur Abfallverbringung drohen in der aktuellen Ausgestaltung zu massiven Störungen der Kreislaufwirtschaft zu führen. Ohne kurzfristige Anpassungen besteht die reale Gefahr, dass grenzüberschreitende Abfallverbringungen innerhalb der EU vorübergehend faktisch zum Erliegen kommen.
In gleichlautenden Schreiben an die jeweiligen Umweltressorts der Bundesländer machen bvse, Die Papierindustrie und VNOP zusammen mit den Verbänden BDSV, VDM und dem BDE auf die Problematik aufmerksam und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge.
Kern der Kritik ist insbesondere die verpflichtende Nutzung des neuen digitalen Systems DIWASS (Digital Waste Shipment System) sowie die starre Vorgabe, Begleitdokumente zwei Werktage vor Transportbeginn einzureichen. Beide Anforderungen sind in der Praxis derzeit nicht umsetzbar.
„Die Unternehmen stehen vor erheblichen technischen und operativen Hürden. Wichtige Systemfunktionen fehlen, Registrierungsprozesse sind unvollständig, und Testmöglichkeiten existieren bislang nicht. Gleichzeitig drohen bei Nichtnutzung strafrechtliche Konsequenzen“, erklären die Verbände. Die Organisationen warnen vor weitreichenden Folgen: Neben erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen könnte es zu einem Stillstand des innereuropäischen Handels mit nicht gefährlichen Abfällen kommen – einem zentralen Bestandteil funktionierender Recyclingketten.
Forderung nach Übergangsphase bis Ende 2026
Die Verbände fordern daher eine verbindliche Übergangsregelung nach dänischem Vorbild. Konkret sprechen sie sich für eine Aussetzung der verpflichtenden DIWASS-Nutzung für sogenannte „grün gelistete Abfälle“ bis mindestens Ende 2026 aus, wie die EU-Kommission jüngst vorgeschlagen hat. In dieser Phase sollen bewährte Verfahren weiterhin sanktionsfrei genutzt werden können. „Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Unternehmen gehen, wenn die notwendigen Systeme noch nicht einsatzbereit sind“, heißt es weiter. “Das bedarf dringend einer entsprechenden flächendeckenden behördenseitigen Bestätigung, um ein europaweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.”
Kritisch sehen die Verbände auch die neue Pflicht, das Formular nach Anhang VII zwei Werktage vor Transportbeginn vorzulegen. In der Realität erfolgen Transportdispositionen häufig kurzfristig – teils innerhalb weniger Stunden. Die starre Frist gefährdet etablierte Logistikprozesse, erhöht den administrativen Aufwand erheblich und bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Überwachung.
Konkrete Forderungen im Überblick:
- Einführung einer Übergangs- und Anpassungsphase für DIWASS bis mindestens Ende 2026
- Sanktionsfreie Nutzung bestehender Verfahren während dieser Phase
- Bundeseinheitliche, pragmatische Vollzugspraxis
- Aufhebung oder zumindest flexible Ausgestaltung der Zwei-Tage-Vorausmeldefrist
Die Verbände appellieren an Bund und Länder, sich sowohl national als auch auf europäischer Ebene für praxisgerechte Lösungen einzusetzen. Nur so kann eine reibungslose Umsetzung der Verordnung sichergestellt und die Funktionsfähigkeit der europäischen Kreislaufwirtschaft erhalten werden.
Quelle: BDE






