Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft unterstützt das gemeinsame Schreiben mehrerer europäischer Entsorgungs- und Recyclingverbände an die EU-Kommission zur Umsetzung der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung. Darin weisen die Verbände auf konkrete Risiken für den reibungslosen Vollzug der neuen Regelungen ab Mai 2026 hin.
Hintergrund ist die verpflichtende Einführung des digitalen Abfallverbringungssystems (DIWASS) und neue formale Anforderungen bei der Nutzung des Annex-VII-Formulars für innergemeinschaftliche Abfallverbringungen. Nach Einschätzung der unterzeichnenden Verbände sind wesentliche technische und organisatorische Voraussetzungen derzeit noch nicht vollständig vorhanden. Zentrale Durchführungsregelungen wurden erst 2025 verabschiedet; technische Schnittstellen, Benutzeroberflächen und Registrierungsprozesse sind bislang nicht flächendeckend operativ.
„DIWASS ist grundsätzlich wichtig, weil es Verfahren vereinfachen, Transparenz erhöhen und Abfallverbringungen effizienter machen kann. Voraussetzung ist, dass mit DIWASS die betrieblichen Abläufe auch wirklich unterstützt und nicht ausgebremst werden. Aufwand und Nutzen müssen passen. Damit das gelingen kann, braucht es eine realistische Anpassungsphase, in der sich Unternehmen und Behörden mit den neuen digitalen Abläufen vertraut machen können und Verbesserungsvorschläge eingebracht werden können“, erklärt Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE.
Die europäischen Verbände sprechen sich daher für eine befristete Übergangs- und Anpassungsphase von mindestens einem Jahr aus. Zudem wird die Verpflichtung kritisiert, Annex-VII-Formulare bereits zwei Arbeitstage vor Versand zu übermitteln. Diese Vorgabe sei insbesondere bei kurzfristig organisierten innergemeinschaftlichen Transporten operativ kaum umsetzbar und mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden, ohne einen entsprechenden Mehrwert für die Kontrolle zu schaffen.
Der Verband begrüßt daher, dass die europäischen Dachverbände frühzeitig auf Umsetzungsfragen hinweisen, und hat das Schreiben an die zuständigen Stellen der Bundesregierung, namentlich die Bundesministerien (BMUKN, BMWE) weitergeleitet und um Beachtung der Hinweise gebeten. Ziel müsse es sein, auf europäischer Ebene zu einer einheitlichen, praxistauglichen Anwendung der neuen Vorgaben beizutragen und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.
Quelle: BDE



