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Biomassekraftwerke von Insolvenz bedroht

Erste Strafanzeigen wegen illegaler Altholztransporte nach Österreich.

Die Bundesvereinigung Umwelt-Audit e.V. wendet sich seit einigen Jahren gegen die zunehmende Insolvenzgefahr von Biomassekraftwerken. Seit einigen Jahren werden Althölzer in großem Umfang illegal nach Österreich verbracht, es mangelt hier vor allem an einem funktionierenden Vollzug. Stephan Jäger, beratender Anwalt von Biomassekraftwerken, sagt hierzu: „Der ausgebliebene Vollzug beim Betrieb von Entsorgungsanlagen und beim Export von Altholz führt nun zu ersten Insolvenzgefahren bei Biomassekraftwerken. Meine Kanzlei hat nun eine erste Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München zunächst gegen ein Entsorgungsunternehmen gestellt.“

Vorschriften werden umgangen

Die Kanzlei arbeitet hier im Auftrag der BUA – Bundesvereinigung Umwelt-Audit e.V., eine gemeinnützige Organisation, die Unternehmen vertritt, um Umweltverstöße aufzudecken. Dies wurde in den letzten Jahren mehrfach erfolgreich praktiziert. In der jetzt bei der Staatsanwaltschaft München gestellten Strafanzeige wurde wörtlich formuliert, „dass insbesondere bei Verbringungen von Altholzgemischen zur stofflichen Verwertung nach Österreich und Tschechien die Vorschriften der Altholzverordnung und des Verbringungsrechts umgangen werden. Es geht im Wesentlichen um Materialbeschaffungen zur Herstellung von Spanplatten und anderen Holzwerkstoffen. Die Exporte gehen vorwiegend nach Österreich. Die Mengen schwanken, aber allein 2019 gingen 194.000 Tonnen nach Österreich.“

Der Straftatbestand betrifft beispielsweise die unzulässige Vermischung von Althölzern verschiedener Schadstoffklassen. Diese werden dann in Österreich weiter zu Spanplatten verarbeitet, ohne Berücksichtigung des hohen Schadstoffpotenzials. „Die enthaltenen toxisch relevanten Schadstoffe landen dann in der Spanplatte, die zu Kindermöbeln und anderen sensiblen Produkten verarbeitet werden“, verweist Dr. Beate Kummer, Toxikologin und Pressesprecherin der BUA, auf die Folgen: „Diese verantwortungslose Handhabung bei der Altholzentsorgung und -nutzung ist umwelt- und gesundheitsgefährdend.“

Die BUA fordert nun die zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich auf, schnellstmöglich das angezeigte betroffene Unternehmen zu untersuchen, die Altholzexporte nach Österreich zu kontrollieren, gegebenenfalls zu unterbinden und entsprechende Analysen anzufordern – und zwar vom erzeugten und transportierten Altholzgemisch als auch von den produzierten Spanplatten. Mit der Altholzverordnung sei klar geregelt, wie man mit den verschiedenen Altholzklassen (I-IV) umzugehen hat. Für die Produktion neuer Holzprodukte sind schadstoffbelastete und behandelte Hölzer nicht zugelassen, sondern energetisch zu verwerten oder zu verbrennen.

Engagierter vorgehen

Eine „Vermischung“ der verschiedenen Altholzkassen, um eine Verdünnung der Schadstoffe zu erreichen und damit Grenzwerte zu unterschreiten, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Stephan Jäger dazu: „Deutsche als auch angrenzende zuständige Behörden müssen sich hier engagierter zeigen, es kann nicht sein, dass rechtskonform arbeitenden Unternehmen das Material ausgeht und damit eine Insolvenz droht, weil stattdessen Unternehmen – wie das jetzt angezeigte – die Umweltauflagen umgehen und enorme Profite einfahren wegen Umgehung der Entsorgungskosten von schadstoffbelastetem Altholz.“

Das Marktvolumen von Altholz in Deutschland beträgt jährlich circa acht MillionenTonnen Altholz. Die bedeutendsten Anfallstellen für Altholz sind Bau- und Abbruchhölzer sowie Holzabfälle aus der holzverarbeitenden Industrie. Die überwiegende Mehrheit, also etwa 80 Prozent, wird in Altholzkraftwerken beziehungsweise Biomassekraftwerken zur Erzeugung von Energie und Wärme verwendet. Diese Kraftwerke stellen eine bedeutsame Basis für das Erreichen der Ziele der Energiewende dar. Die restlichen 20 Prozent der Althölzer gehen in die stoffliche Verwertung zur Herstellung von Spanplatten.

Zugelassen sind allerdings nach deutschem Altholzrecht nur unbelastete Hölzer. Die Nutzung in der Spanplattenindustrie ist vorteilhaft mit Blick auf die Ressourcenschonung – werden doch erhebliche Mengen Frischhölzer ersetzt. Dies muss allerdings schadstoff- und störstofffrei sein. Durch die erneute stoffliche Nutzung bleibt das im Altholz gebundene CO2 weiterhin gespeichert und entlastet so das Klima.

Quelle: BUA – Bundesvereinigung Umwelt-Audit e.V.

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