Anzeige

Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22. Dezember 2023 die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung – voraussichtlich im 2. Quartal 2024 – in Kraft treten.

In den Verhandlungen zur neuen Ökodesign-Verordnung hatte sich die Bundesregierung für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie für ein Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten stark gemacht – mit Erfolg.

Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, „langlebig“ und reparierbar sowie energieeffizient sind. Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen.

Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte. Dabei stellt die neue Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte. Allerdings formuliert sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen (delegierte Rechtsakte).

Die Leistungsanforderungen decken den gesamten Nutzungszyklus eines Produkts ab. Sie machen Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie zum Beispiel „Langlebigkeit“, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Europäische Kommission die Produktregelungen auf den Weg bringen, als Erstes für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei sind Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen, den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen soll besonders Rechnung getragen werden.

Von den Regeln der neuen Ökodesign-Verordnung sollen die Verbraucher profitieren. Denn durch geringeren Stromverbrauch sowie „Langlebigkeit“ und Reparierbarkeit ihrer Produkte sparen sie Kosten. Zugleich bekommen Verbraucher hilfreiche Tools für ihre Kaufentscheidung an die Hand, zum Beispiel einen Digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index. Über den Digitalen Produktpass können sowohl Verbraucher als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und andere Akteure für sie relevante Informationen auslesen; zum Beispiel die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu besorgniserregenden Stoffen.

Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung – voraussichtlich im 2. Quartal 2024 – in Kraft treten.

Quelle: BMUV und BMWK

*Wann immer das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies lediglich der besseren Lesbarkeit. Gemeint sein können aber alle Geschlechter (Die Redaktion).
Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation