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Ökodesign: EU-Staaten stimmen für Digitalen Produktpass und gegen Vernichtung von Neuwaren

Am 22. Mai 2023 hat der EU-Wettbewerbsrat in Brüssel die gemeinsame Position zur neuen Ökodesign-Verordnung beschlossen. Deutschland konnte wichtige Anliegen erreichen.

So ist die erfolgte Einigung auf ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren ein konkreter Schritt zur Verwirklichung eines nachhaltigeren Wirtschaftens. Weiteres Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpass, den auch der Koalitionsvertrag vorsieht. Für die Bundesregierung haben BMUV und BMWK das Dossier federführend verhandelt.

Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder (BMUV): „Die Ressourcen unseres Planeten sind endlich und wir müssen bewusster damit umgehen. Nachhaltige Produkte sollen daher der Standard werden in der EU. Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig und reparierbar sowie wiederverwendbar und recycelbar sind, und die den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Die sinnlose Vernichtung gebrauchsfähiger Waren wird verboten. Besonders wichtig ist dies bei Textilien, da hier derzeit massenhaft Neuware vernichtet wird. Mit dem Digitalen Produktpass stärken wir zudem die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten EU, die umfassend über den ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Produkts informiert werden und sich so bewusst für besonders nachhaltige Produkte entscheiden können.“

Für fast alle physischen Produkte – Den gesamten „Lebenszyklus“ im Blick

Wenig mehr als ein Jahr, nachdem die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR) vorgelegt hat, haben die Ministerinnen und Minister der EU dazu eine „Allgemeinen Ausrichtung“ angenommen. Die Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften.

Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Ökodesign-Verordnung wird künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Künftig werden in neuen Produktregelungen Anforderungen an zum Beispiel Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen, Reparierbarkeit, Wiederverwendung Ressourceneffizienz oder CO2-Fußabdruck gestellt. Dabei nimmt die Ökodesign-Verordnung den gesamten „Lebenszyklus“ in den Blick. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten gestärkt. Das ist zentral, damit mehr Stoffe recycelt und im Kreislauf geführt werden.

Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen.

Nach dem Beschluss ihrer „Allgemeinen Ausrichtung“ werden die EU-Mitgliedstaaten mit Kommission und Europäisches Parlament im sogenannten Trilogverfahren den finalen Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandeln. Im Anschluss wird die Verordnung abschließend im EU-Parlament und im Ministerrat verabschiedet.

Quelle: Bundesumweltministerium

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