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Ökodesign-Verordnung: Verhandlungsposition festgelegt

Am Mittwoch hat das Europäische Parlament in Straßburg seine Position für Verhandlungen mit den EU-Regierungen über ein neues Gesetz zur Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten in der EU festgelegt. Die Ökodesign-Verordnung soll auch verbieten, unverkaufte Textilien oder Elektrogeräte zu vernichten.

Die Europaabgeordneten im Plenum nahmen einen vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorbereiteten Bericht über die Überarbeitung des EU-Rahmens für Ökodesign für nachhaltige Produkte an, mit 473 Stimmen dafür, 110 dagegen und 69 Enthaltungen.

In ihrem Verhandlungsmandat stärken die Europaabgeordneten die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, um eine längere Produktlebensdauer und besser informierte Verbraucher zu gewährleisten. Die überarbeiteten Vorschriften würden für fast alle Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt gelten, mit Ausnahme von Lebens- und Futtermitteln, Arzneimitteln und lebenden Organismen.

Die Lebensdauer eines Produkts sollte nicht durch Designmerkmale begrenzt werden. Auch Software-Updates, Verbrauchsmaterialien (z. B. Tintenpatronen, Glühbirnen, Kaffeepads), Ersatzteile und Zubehör müssen für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein. Ein neuer „digitaler Produktpass“ mit genauen und aktuellen Informationen soll die Transparenz erhöhen und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.

In dem Text wird die Kommission aufgefordert, auf Basis der Ökodesign-Verordnung vorrangig Nachhaltigkeitsanforderungen für die Produktgruppen Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien festzulegen. Die Abgeordneten fordern auch ein spezifisches Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien sowie Elektro- und Elektronikgeräte.

Quelle: Europäisches Parlament

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