Anzeige

Schärfere Voraussetzungen für den Betrieb von Industrieanlagen

Abstimmung über Industrieemissionsrichtlinie: Ablehnung einer Vorsortierungspflicht für Anlagenbetreiber bei gemischten Siedlungsabfällen.

Der BDE sieht in der Ablehnung der Vorsortierungspflicht im Rahmen der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie eine richtige Entscheidung für die Praxis. Auf Kritik des Verbandes stoßen jedoch die in der Richtlinie vorgesehene Einführung neuer Umweltmanagementsysteme und Transformationspläne.

„Mit ihrer Ablehnung haben die Abgeordneten im EU-Umweltausschuss sachgerecht votiert. Zwar ist der BDE grundsätzlich für eine effektive Vorsortierung gemischter Siedlungsabfälle vor der thermischen Verwertung, um so viele Rohstoffe wie möglich im Kreislauf zu halten. Jedoch darf diese Verpflichtung nicht allein – wie in den Änderungsanträgen vorgesehen – an den Anlagenbetreibern hängen bleiben“, erklärte BDE -Präsident Peter Kurth am Montag in Berlin.

Der Verbandspräsident bezog sich dabei auf eine Abstimmung Ende Mai im für die EU-Industrieemissionsrichtlinie federführenden Umweltausschuss des EU-Parlaments. Dort hatten die Ausschussmitglieder den Bericht des Abgeordneten Radan Kanev (Europäische Volkspartei, EVP) zur Revision der Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive – IED) behandelt. Die Überarbeitung der IED ist für die Entsorgungsbranche von essenzieller Bedeutung, da die Richtlinie sämtliche Voraussetzungen für die Genehmigung von Industrieanlagen regelt, zu denen auch Abfallverwertungsanlagen zählen. Dabei wurde auch über die Änderungsanträge von Vertretern der Fraktionen der Grünen und Linken entschieden, wonach Anlagenbetreiber zur Vorsortierung gemischter Siedlungsabfälle verpflichtet werden sollten, die die Parlamentarier abgelehnt haben.

Aus Sicht des BDE ist eine solche Verpflichtung aus mehreren Gründen problematisch. So könnte durch eine Vorsortierungspflicht der Anlagenbetreiber der falsche Eindruck entstehen, dass die getrennte Erfassung und Sammlung der Abfälle an den jeweiligen Anfallstellen – etwa in privaten Haushalten – nicht mehr nötig wäre. Zudem widerspräche eine Verpflichtung dieser Art dem Verursacherprinzip, das ein Kernelement des europäischen Abfallrechts ist. Demnach sind zuallererst die Verursacher bzw. Erzeuger von Abfällen für eine ordnungsgemäße und möglichst hochwertige Entsorgung der Abfälle verantwortlich.

„Niemand kann ein Interesse an ineffektiven und überlangen Genehmigungsverfahren haben“

Kritisch sieht der Verband, dass die Abgeordneten des Umweltausschusses an der Einführung neuer Umweltmanagementsysteme und Transformationspläne festhalten. Diese sind verbunden mit zahlreichen neuen Umweltauflagen, die sich mit bereits bestehenden Regelungen überschneiden und zur Folge haben werden, dass sich die Genehmigungsverfahren weiter verzögern werden. Mit der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie sollte jedoch gerade das Gegenteil erreicht werden.

BDE-Präsident Peter Kurth erklärt: „Mit der Ablehnung der Vorsortierungspflicht haben die Mitglieder des Umweltausschusses die Erzeugerverantwortung und den Vorrang der getrennten Sammlung unterstrichen und eine gute Entscheidung für die Praxis getroffen. Leider war zu erwarten, dass der Umweltausschuss an zusätzlichen Auflagen für Anlagenbetreiber aufgrund von neu einzurichtenden Umweltmanagementsystemen und Transformationsplänen festhalten werde. Solche Auflagen verursachen mehr Bürokratie und führen zudem zu Doppelungen in den Regelwerken. In dem nun anstehenden Trilog wird es deshalb darum gehen, auf eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren hinzuwirken. Niemand kann ein Interesse an ineffektiven und überlangen Genehmigungsverfahren haben.“

Quelle: BDE

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation