Anzeige

Methanemissionen im Energiesektor sollen gesenkt werden

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in Straßburg mit 499 Stimmen bei 73 Gegenstimmen und 55 Enthalten ihren Standpunkt für eine neue Verordnung über Methanemissionen aus dem Energiesektor verabschiedet. Dies ist die erste EU-Rechtsvorschrift, die den Methanausstoß verringern soll.

Die Regeln sollen für direkte Methanemissionen aus dem Öl-, Fossilgas- und Kohlesektor gelten. Biomethan wird nach dessen Einspeisung in das Gasnetz abgedeckt. Die neuen Vorschriften sollen auch den petrochemischen Sektor einbeziehen.

Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, bis 2025 verbindliche Ziele für die Reduzierung der Methanemissionen in der EU für alle relevanten Sektoren vorzuschlagen. Diese Ziele müssten dann ab 2030 erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus nationale Reduktionsziele als Teil ihrer integrierten nationalen Energie- und Klimapläne festlegen.

Verpflichtungen zur Erkennung und Reparatur von Methanlecks

Energieerzeuger müssen den zuständigen nationalen Behörden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung ein Programm zur Aufspürung und Reparatur von Methanlecks vorlegen. Die Abgeordneten fordern häufigere Untersuchungen zur Aufspürung und Reparatur von Lecks, als von der Kommission vorgeschlagen. Die Abgeordneten wollen auch die Verpflichtungen zur Reparatur von Leckagen verschärfen. Betreiber müssten alle Komponenten, aus denen Methan austritt, innerhalb von fünf Tagen nach Entdeckung des Lecks reparieren oder ersetzen.

Das Parlament befürwortet auch ein Verbot des Ablassens und Abfackelns von Methan aus Entwässerungsstationen bis 2025 und aus Lüftungsschächten bis 2027, um die Sicherheit der Arbeiter in Kohlebergwerken zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die EU-Länder verpflichtet, Pläne zur Verringerung der Emissionen aus stillgelegten Kohlebergwerken und inaktiven Öl- und Gasbohrungen aufzustellen.

Auch importierte fossile Energieträger sollen sich an die neuen Vorschriften halten

Da mehr als 80 Prozent des in der EU verbrauchten Öls und Gases importiert werden, wollen die Abgeordneten, dass Importeure von Kohle, Öl und Gas ab 2026 nachweisen müssen, dass auch die importierte fossile Energie die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Importe aus Ländern mit ähnlich strengen Anforderungen an Methanemissionen sollen davon ausgenommen werden.

Nächste Schritte

Das Parlament nahm seinen Standpunkt mit 499 Ja-Stimmen, 73 Nein-Stimmen und 55 Enthaltungen an und ist nun bereit, mit dem Rat Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut der Rechtsvorschriften aufzunehmen.

Hintergrund

Methan ist ein starkes Treibhausgas und ein Luftschadstoff, der für etwa ein Drittel der derzeitigen globalen Erwärmung verantwortlich ist. Es stammt aus einer Vielzahl von Sektoren, vor allem aber aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und dem Energiesektor, die nach Angaben der Europäischen Umweltagentur für 53, 26 beziehungsweise 19 Prozent der Methanemissionen in der EU verantwortlich sind. Derzeit fallen die Methanemissionen unter die Ziele der EU-Verordnung zur Lastenteilung.

Die EU hat sich der Globalen Methan-Verpflichtung (Global Methan Pledge) angeschlossen, die die weltweiten Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 senken soll. Dadurch könnte die Erwärmung bis 2050 um mehr als 0,2 °C reduziert werden.

Mit der Annahme dieses Standpunkts reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Unternehmen, umweltfreundlichere Produktionsmethoden anzuwenden und die Umweltverschmutzung zu bekämpfen, wie dies in den Vorschlägen 11(1), 11(7), 3(2) und 2(2) der Schlussfolgerungen der Konferenz über die Zukunft Europas zum Ausdruck kommt.

Quelle: Europäisches Parlament

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation