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EU-Parlament beschließt neue Regeln zur Förderung von Energieeinsparungen

Energieeffizienz-Richtlinie setzt neue Einsparziele für 2030 – Senkung des Energieverbrauchs um 11,7 Prozent auf EU-Ebene – Neue Gesetzgebung soll dazu beitragen, den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiesicherheit zu erhöhen.

Das EU-Parlament hat die bereits mit dem Rat abgestimmten Pläne gebilligt, mit denen neue Energieeinsparziele für das Jahr 2030 im Rahmen des Europäischen Grünen Deals festgelegt werden. Das Gesetz wird Energiesparziele sowohl für den Primär- als auch für den Endenergieverbrauch in der EU festlegen.

Die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent sinkt (im Vergleich zu den Prognosen für 2020). Ein robuster Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus wird dieses Ziel begleiten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Beiträge zu diesem verbindlichen EU-Ziel erfüllen.

Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten im Durchschnitt 1,5 Prozent pro Jahr einsparen. Ab 2025 sollen im Schnitt jährlich 1,5 Prozent Energie eingespart werden, beginnend mit 1,3 Prozent in 2025 und schließlich auf 1,9 Prozent bis Ende 2030 steigend.

Die Einsparungsziele sollen auf unterschiedlichen Ebenen – lokal, regional und national – in diversen Sektoren umgesetzt werden: zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, in Gebäuden, Unternehmen, Rechenzentren usw. Die Abgeordneten betonten, dass das System insbesondere den öffentlichen Sektor abdecken sollte, der seinen Endenergieverbrauch jedes Jahr um 1,9 Prozent senken muss. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass jedes Jahr mindestens drei Prozent der öffentlichen Gebäude zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden renoviert werden. Die Richtlinie legt auch neue Anforderungen für effiziente Fernwärmesysteme fest.

Nächste Schritte

Das Parlament hat die Richtlinie mit 471 zu 147 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen. Sie muss nun auch vom Ministerrat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Hintergrund

Am 14. Juli 2021 nahm die Europäische Kommission das Paket „Fit for 55“ an, mit dem die bestehenden Klima- und Energievorschriften angepasst werden, um das neue EU-Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 zu erreichen. Ein Element des Pakets ist die Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED II), die der EU helfen wird, das neue 55-prozentige Treibhausgasziel zu erreichen. Nach der derzeit geltenden RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 Prozent ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

Das Fit for 55-Paket umfasst auch die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED), deren Bestimmungen an das neue 55-Prozent-THG-Ziel angepasst werden. Die EED legt derzeit die Höhe der Energieeinsparungen fest, die die EU erzielen muss, um das vereinbarte Ziel von 32,5 Prozent Energieeffizienzverbesserungen bis 2030 zu erreichen.

Konferenz über die Zukunft Europas

Mit dieser Richtlinie reagieren die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas. Die Energieeffizienz-Richtlinie greift Vorschlag 3(3) auf, der darauf abzielt, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten durch Energieeffizienzprojekte und den Ausbau sauberer und erneuerbarer Energien zu verringern.

Die Richtlinie steht auch im Einklang mit Vorschlag 3(5), der Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien befürwortet, sowie mit Vorschlag 3(6), der die Erforschung neuer umweltfreundlicher Energiequellen und Speichermethoden fördert und damit die Klimaziele der EU unterstützt. Darüber hinaus steht sie im Einklang mit Vorschlag 11(1), der umweltfreundlichere Produktionsprozesse in Unternehmen fördert und sie dabei unterstützt, die besten Lösungen zu finden.

Quelle: Europäisches Parlament

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