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Kommunalabwasserrichtlinie: EU-Gesetzgeber einig über Revision

Durchbruch bei Trilogverhandlungen: Der BDE begrüßt die Revision der Kommunalabwasserrichtlinie und hebt insbesondere die Einführung der vierten Reinigungsstufe als „richtigen und notwenigen Schritt“ hervor.

„Es ist sehr erfreulich, dass sich die EU-Gesetzgeber über die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung im Wasserrecht einigen konnten und dabei nun auch dort das Verursacherprinzip stärker zum Tragen kommt“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Dienstag in Berlin.

Am Montag vergangener Woche hatten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Ministerrates sowie der Europäischen Kommission über die Revision der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt. Der dabei zugrundeliegende Vorschlag der Europäischen Kommission verfolgt das Ziel, die Abwasserbehandlung flächendeckend auszuweiten, sie aktuellen Umweltanforderungen anzupassen sowie Mikroschadstoffe, die das Wasser teilweise massiv verschmutzen, bestmöglich aus dem Abwasser zu entfernen.

Dies ist auch der Grund für die Einführung einer zusätzlichen vierten Reinigungsstufe. Bisher wird das Abwasser in den meisten Klärwerken in drei Stufen (mechanisch, biologisch und chemisch) gereinigt. Die nun vorgesehene vierte Reinigungsstufe soll möglichst viele der genannten Mikroschadstoffe, etwa Arzneimittelrückstände oder Pestizide, aus dem Abwasser herausfiltern. Die durch diese quartäre Behandlung zusätzlich entstehenden Kosten sollen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung den Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika zu einem Anteil von mindestens 80 Prozent auferlegt werden.

Für den restlichen Anteil sollen die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten aufkommen. Durch diese Regelung steht es den Mitgliedstaaten offen, in welcher Höhe der öffentliche Finanzierungsanteil für die 4. Reinigungsstufe angesetzt wird. In dieser Frage plädiert der BDE für eine weitreichende Herstellerfinanzierung.

Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie hatte sich der BDE stets für eine entsprechende Umsetzung des Verursacherprinzips stark gemacht. BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen: „Die neue Kommunalabwasserrichtlinie macht deutlich, dass der Verursacher von Umweltschäden für die Beseitigung dieser Schäden zur Verantwortung gezogen werden muss. Diese Regelung, die der BDE sehr begrüßt, schafft Anreize, die Schadstoffverschmutzung bereits an der Quelle zu verhindern. Folgt man dieser Argumentation, hätte man in der neuen Richtlinie die Verursacher auch zu einer vollständigen Kostenübernahme verpflichten können. Stattdessen wird den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ein Umsetzungsspielraum eingeräumt. Es wird jetzt darauf ankommen, diesen Spielraum auch bestmöglich auszuschöpfen.“

Der vorläufige Einigungstext ist noch nicht veröffentlicht – dies soll innerhalb der nächsten Wochen geschehen. Sodann müssen das Europäische Parlament und der Rat der überarbeiteten Richtlinie noch förmlich zustimmen, damit ihrer Veröffentlichung noch in dieser Legislaturperiode kein Hindernis mehr im Wege steht.

Quelle: BDE

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