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Entwurf der EU-Verpackungsordnung erschwert Onlinehandel

ecosistant fordert betroffene kleine und mittelständische Unternehmen in Europa auf, aktiv zu werden.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Entwurf einer Verpackungsverordnung veröffentlicht, der viele wichtige Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfällen mit sich bringt (Recyclingportal.eu berichtete). Für kleine Onlinehändler in Europa könnte dies allerdings zu hohem administrativem Aufwand, hohen Mehrkosten und damit Benachteiligung führen. Noch bis (voraussichtlich) 15. Februar 2023 kann man zu diesem Entwurf Feedback auf dem Portal der Europäischen Kommission geben.

Zum Entwurf der EU-Kommission:

In der Kreislaufwirtschaft geht es darum, Abfallmengen zu reduzieren und Waren so gut es geht zu recyceln oder wiederzuverwenden. Die Menge an Verpackungsabfällen sollte so reduziert werden und Verpackungen bis 2030 zu 100 Prozent recyclingfähig sein. Die EU-Kommission überprüft aktuell die Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU und bewertet dafür bestimmte Aspekte der Kreislaufwirtschaft.

Eingeschlossen sind unter anderem diese Punkte:

  • Verbesserung des Verpackungsdesigns zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings
  • Erhöhung des Anteils recycelter Materialien in Verpackungen
  • Vermeidung übermäßiger Verpackungen
  • Verringerung des Verpackungsabfalls.

Diese Maßnahmen sind ohne Frage wichtig für die Kreislaufwirtschaft und Debatten darüber beziehungsweise entsprechende Initiativen, welche dies umsetzen wollen, absolut notwendig.

Was ist das Problem?

Problematisch hierbei ist allerdings der Umgang mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, welche in das europäische Ausland versenden. Es fehlen zum einen Vorgaben für einheitliche Mindestmengen, die Versender kleiner Mengen finanziell entlasten würden. Weiterhin möchte die EU gemäß Artikel 40 Abs. 2 des Entwurfs eine verpflichtende Benennung von Bevollmächtigten für Verpackungsabfälle in jedem Mitgliedstaat einführen. Bevollmächtigte sind niedergelassene Unternehmen in den jeweiligen Ländern, welche die Händler in ebendiesem vertreten, ähnlich wie es in der EU bereits heute beim Verkauf von Elektrogeräten der Fall ist.

Insbesondere diese beiden Regelungen können bei kleinen Online-Händlern für viel Aufwand sorgen. Sie müssten – unabhängig der Mengen, die sie in entsprechende Länder versenden – in jedem einzelnen Land Bevollmächtigte bestellen – was zum einen administrativ aufwändig ist und eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen könnte. Entsprechende Shops würden sich daher künftig doppelt überlegen müssen, ob und in welche Länder sie weiterhin versenden können und wollen, was zur Benachteiligung dieser führt und den E-Commerce in der EU stark einschränkt.

Das Umweltstartup ecosistant, das Onlinehändler bei der Umsetzung von Verpackungs- und Abfallgesetzen in Europa berät, fürchtet daher um die Diversität des Onlinehandels in Europa bei entsprechenden Regeln und der Ausgrenzung kleiner Shops. „Kleine Onlineshops sind bereits bei den aktuell geltenden Verpackungsgesetzen in der EU aufgrund der hohen administrativen Mindestgebühren benachteiligt“, stellt Andreas Landes, Mitgründer und Geschäftsführer von ecosistant, fest. „Wenn die neue Verpackungsverordnung in dieser Form verabschiedet wird und Niederlassungen oder Bevollmächtigte in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat zur Pflicht werden, bedeutet das de-facto den Ausschluss kleiner und mittelständischer Onlineshops vom gesamten EU-Binnenmarkt.“

Was kann man tun?

Zu Gesetzesentwürfen der EU kann jede Person und jedes Unternehmen acht Wochen lang Feedback geben. Das bedeutet, zum entsprechenden Entwurf kann man bis (voraussichtlich) 15. Februar 2023 einen entsprechenden Kommentar auf der Onlineplattform der EU-Kommission verfassen. ecosistant ruft seine Kunden und jeden Onlinehändler dazu auf, diese Chance zu nutzen und sich gemeinsam für eine Vereinfachung durch einheitliche Mindestmengen einzusetzen. Insbesondere die Streichung des Artikel 40 Abs. 2 und/oder die Einführung einer einheitlichen Mindestmenge, um Kleinstinverkehrbringer von Verpackungen zu entlasten, seien wünschenswert.

Interessierte Onlinehändler finden hier den Link zum Portal der Europäischen Kommission, um ihr Feedback zum Entwurf der Verpackungsverordnung abzugeben:

Über ecosistant

Die ecosistant GmbH mit Sitz in Berlin ist eine Beratungsagentur für Recycling-Compliance. Die Gründer, Andreas Landes und Johannes Kohlmann, möchten mit ihrem Startup Handelsbarrieren für den E-Commerce in der EU abbauen und die nationalen Recycling-Systeme stärken. Durch den ersten vollständig digitalisierten Beratungsservice unterstützt ecosistant Logistik-, Compliance- und Sustainability-Manager im B2C E-Commerce dabei, ihre Recycling-Pflichten rechtssicher und auch für kleinere Unternehmen erschwinglich in allen europäischen Ländern zu erfüllen.

Quelle: ecosistant GmbH

*Wann immer das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies lediglich der besseren Lesbarkeit. Gemeint sein können aber alle Geschlechter (Die Redaktion).

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