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Strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe für maritime Anwendungen

Regenerative Schiffskraftstoffe weiterentwickeln – Förderaufruf!

Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im Straßenverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. In den letzten Jahren wurde die Forschung und Entwicklung zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie von „grünem“ Wasserstoff und darauf aufbauenden Kraftstoffen (Power-to-Liquid (PtL)/Power-to-Gas (PtG)) bzw. Energieträgern (flüssige organische Wasserstoffträger (LOHC)) deutlich vorangetrieben. Erprobungen und Validierungen dieser regenerativen Kraftstoffoptionen fanden im Labormaßstab und vereinzelte Erprobungen auch bereits in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen statt.

Das Ziel dieses Förderaufrufs besteht nun darin, die diversen Erzeugungspfade regenerativer Schiffskraftstoffe weiterzuentwickeln. Dazu gilt es, diese in Abhängigkeit der jeweiligen technologischen Reife (TRL) mindestens in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen zu erproben (TRL 5), und wo bereits möglich, diese auf einen Pilot- oder Demonstrationsmaßstab für das relevante Einsatzumfeld (TRL 6) – bis hin zum maritimen Realeinsatz (TRL 7) – zu überführen. Das langfristige Ziel einer klimaneutralen Schifffahrt lässt sich neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Wesentlichen über die Transformation der Energiebasis hin zu regenerativ erzeugten Kraftstoffen erzielen. Sowohl Verbrennungsmotoren als auch Brennstoffzellen, die auf Basis von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff, Wasserstoff-basierten Derivaten oder fortschrittlichen Biokraftstoffen betrieben werden, erweisen sich als nachhaltige Antriebs- und Energiesystem-Optionen für den international agierenden Schifffahrtssektor.

Anwendungsorientierte Vorhaben im Fokus

Der Fokus der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe, unter welcher dieser Förderaufruf veröffentlicht wird, liegt auf anwendungsorientierten Vorhaben. Die Förderung soll neben Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kommunale Unternehmen, etwa aus den Bereichen Anlagenbau, Komponentenherstellung (Elektrolyse, Syntheseprozesse) sowie Kraftstoffproduktion und -verwendung bei der (Weiter-) Entwicklung notwendiger Technologielösungen unterstützen. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie soll der Förderaufruf „Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen“ einen Beitrag zur Erreichung der formulierten Zielstellung leisten.

Im Rahmen dieses Förderaufrufs, können insbesondere folgende Vorhaben gefördert werden:

  • Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte und Verfahren für Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden.
  • Die Entwicklung von Technologien und Prozessen zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen (u. a. Bio-LNG, Bio-Methanol), „grünem“ Wasserstoff, PtL- und PtG-Kraftstoffen (u. a. e-Methanol, e-Ammoniak, SNG), sowie LOHC für maritime Anwendungen.
  • Hybride Verfahren basierend auf „grünem“ Wasserstoff und biogenen Anteilen.
  • Sämtliche Kraftstoff-Erzeugungsstufen in der Konzept- und Verfahrensentwicklung.
  • Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Kraftstofferzeugung entlang der gesamten Erzeugungswertschöpfungskette.

Fördervoraussetzungen:

Der Fokus liegt explizit auf anwendungsbezogenen Vorhaben; Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Das Vorliegen eines hohen Innovationsgehaltes und Neuheitswert des Projektvorschlages und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden Forschungsarbeiten muss gegeben sein. Biokraftstoff- oder hybride Vorhaben zu Biokraftstoffen sind lediglich förderfähig bei ausschließlicher Verwendung von Rohstoffen gemäß Anhang IX Teil A der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001). Die Sicherstellung eines ausreichenden Markt- und Wertschöpfungspotenziales, darzulegen im Rahmen der Skizzeneinreichung, muss geprüft werden. Vorhaben unter maßgeblicher Beteiligung von Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Interessierte haben die Möglichkeit, sich am 13. Januar 2023 in einem Online-Seminar der vom BMDV zur Umsetzung der Fördermaßnahme beauftragten NOW GmbH über den neuen Förderaufruf zu informieren. Für das Online-Seminar können sich Interessierte hier anmelden.

Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)

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