Verbände-Leitlinien zum Rezyklateinsatz im Lebensmittelkontakt.
EU-weit gelten seit dem 10. Oktober 2022 neue Regeln für den Einsatz von recycelten Kunststoffen im Kontakt mit Lebensmitteln, zum Beispiel Lebensmittelverpackungen. Zwar gelten bis Mitte 2023 noch gewisse Übergangsfristen, dennoch müssen sich viele Kunststoff-Recycler und -Verarbeiter schon jetzt auf die neuen Vorgaben einstellen. Dabei helfen ihnen gemeinsame Leitlinien der Verbände der Kunststoff verarbeitenden Industrie (GKV und seine Trägerverbände) und der Kunststoff-Recycler (BDE, bvse), die heute veröffentlicht wurden.
„Wir setzen uns gemeinsam mit den Kunststoff-Recyclern seit langem für die Verwendung von mehr recycelten Kunststoffen auch in Produkten mit Lebensmittelkontakt ein. Die neuen Regelungen führen hoffentlich dazu, dass mittelfristig auch andere Rezyklate als recyceltes PET aus Pfandflaschen in Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden können“, erläutert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., im GKV verantwortlich für den Bereich Umwelt und Verbraucherschutz.
„Der Einsatz von recycelten Kunststoffen stellt einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft dar, denn er verringert CO2-Emissionen bei der Produktherstellung und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Rezyklate sind auch für Produkte im Kontakt mit Lebensmitteln, zum Beispiel PET-Getränkeflaschen, heute schon unersetzlich und werden immer wichtiger“, erläutert Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE e.V.
„Mit den Leitlinien wollen wir die Anwendung der neuen Regelungen für Kunststoff-Recycler und -Verarbeiter erleichtern und Mittel und Wege aufzeigen, die teilweise sehr komplizierten Regelungen umzusetzen“, erklärt Herbert Snell, Vizepräsident des Fachverbands Kunststoffrecycling im bvse. Gemeinsam appellieren die drei Verbände an die EU-Kommission, ihre Ankündigung umzusetzen und die mittlerweile über 230 als sicher bewerteten PET-Recycling-Verfahren endlich zuzulassen und damit Rechtssicherheit für die Industrie zu schaffen.
Die Broschüre ist kostenfrei abrufbar auf den Seiten der Verbände.
Quelle: BDE, bvse, GKV (Gemeinsame Pressemitteilung)