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EU-Agrarpolitik: „Greening“ brachte kaum Verbesserung für Umwelt

Mit der Einführung des „Greenings“ im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in 2013 sollte die Wasser- und Bodenqualität verbessert, das Klima geschützt und die Biodiversität erhöht werden. Das wurde nur zu sehr kleinen Teilen erreicht und gleichzeitig teuer erkauft.

Dies zeigt eine Untersuchung des Thünen Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes. Seit 2014 sind 30 Prozent der Direktzahlungen der EU an die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des „Greenings“ an drei Vorgaben geknüpft: Die Einhaltung eines Mindestmaßes an Fruchtartenvielfalt, den Erhalt des Dauergrünlands und die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen.

Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat untersucht, wie sich die Einführung des „Greenings“ auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass

  • sich der Gestaltungsspielraum der Agrarumweltprogramme vergrößert hat, weil nun Maßnahmen wie der Anbau von Zwischenfrüchten über die Direktzahlungen finanziert werden;
  • in den betrachteten Bundesländern von einem um fünf Prozent höheren Bodenabtrag durch Wassererosion auszugehen ist, da im Beobachtungszeitraum Ackerkulturen mit höherem Erosionsrisiko verstärkt auf erosionsgefährdeten Flächen angebaut wurden;
  • für Deutschland, auf Grund des vermehrten Zwischenfruchtanbaus und des verstärkten Einsatzes von pflanzlichen Gärsubstraten, von einer geringen zusätzlichen Humusakkumulation auszugehen ist. Die mittlere Humusbilanz erhöhte sich von minus 9,5 auf plus 5,4 Kilogramm Humus-Äquivalent je Hektar Ackerfläche;
  • in den betrachteten Bundesländern, aufgrund der Ausbreitung des Zwischenfruchtanbaus, die mittleren Stickstoffüberschüsse um etwa zwei bis fünf Kilogramm Stickstoff je Hektar Ackerland gesunken sind;
  • der jahrelange Verlust ökologisch wertvoller Flächen gestoppt werden konnte und mehrjährige Brachflächen wieder zugenommen haben;
  • sich die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene nicht geändert hat;
  • die Dauergrünlandfläche Deutschlands mit der Einführung des „Greenings“ um 0,6 Prozent bzw. 27.000 Hektar leicht zugenommen hat und davon auszugehen ist;
  • dass das Umweltrisiko durch Pflanzenschutzmittelanwendungen in Folge des „Greenings“ nur leicht gesunken ist.

Die Fachleute des Thünen Instituts untersuchten auch, in welchem Verhältnis die EU-Zahlungen für das „Greening“ zu den Umsetzungskosten für die Landwirt*innen stehen. Sie schätzen, dass in Deutschland den Betrieben bei der Durchführung der „Greening“-Maßnahmen jährliche Kosten in der Größenordnung von 190 Millionen Euro entstehen, während die EU die Einhaltung der Vorgaben mit 1,5 Milliarden Euro unterstützte. Die geringen Fortschritte für den Umweltschutz wurden also übermäßig gut entlohnt.

Quelle: Umweltbundesamt

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