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Batterierücknahme: Neue Infoplattform, einheitliche Kennzeichnung

Ihren Pflichten nach §18 des Batteriegesetzes (BattG) nachkommend, haben die aktuell am Markt tätigen Batterierücknahmesysteme gemeinsam eine einheitliche Kennzeichnung für Rücknahmestellen entwickelt.

Rücknahmestellen können diese zentral über die gemeinsame Informationsplattform der Batterierücknahmesysteme abrufen und für die Kennzeichnung ihrer Rücknahmestelle nutzen.  Verbraucher finden an gleichem Ort die für die Batterierücknahme wichtigen Informationen.

Das Sammelstellenlogo

Bildquelle: Batterierücknahmesysteme

Die einheitliche Kennzeichnung betont die zunehmende Bedeutung der Rücknahme von Batterien und hier insbesondere Lithiumbatterien. Zugleich greift sie das in Verbraucherkreisen bekannte und etablierte Symbol der Kreislaufwirtschaft auf. Das so entwickelte Logo kann als Bildmarke ebenso wie als Wortbildmarke genutzt werden und steht allen Rücknahmestellen und Multiplikatoren über die Infopattform zum Download kostenfrei zur Verfügung.

Die Informationsplattform

Unter www.batterieruecknahmesysteme.de werden Verbraucher über die Bedeutung und gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit der getrennten Sammlung von Batterien informiert. Darüber hinaus können Rücknahmestellen und Multiplikatoren, zum Beispiel Verbraucherzentralen, Bildungseinrichtungen u. a., das Sammelstellenlogo und weiterführende Informationen und Inhalte, wie Textbausteine oder Vorlagen für ein Hinweisplakat, über das Downloadportal kostenfrei abrufen und herunterladen.

Zusammenarbeit mit Rücknahmestellen

Die Batterierücknahmesysteme wenden sich mit der Initiative insbesondere an die zahlreichen Rücknahmestellen im Handel, in den Kommunen sowie an die freiwilligen Rücknahmestellen und rufen zur Nutzung  des einheitlichen Logos auf.

Quelle: Batterierücknahmesysteme

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