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EP beschließt Fonds für gerechten Übergang zu klimaneutraler Wirtschaft

Der Fonds für einen gerechten Übergang hilft den EU-Staaten, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Übergangs zur klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen.

Das Paket umfasst 7,5 Milliarden Euro aus dem Siebenjahreshaushalt 2021–2027 und weitere 10 Milliarden Euro aus dem Aufbauplan NextGenerationEU. Für Zuschüsse kommen nur Projekte infrage, die auf wirtschaftliche Diversifizierung beziehungsweise Umstellung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sind. Förderfähig sind aber auch Projekte, die zum Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und kreislauforientierten europäischen Wirtschaft beitragen.

Der Fonds für einen gerechten Übergang unterstützt Arbeitnehmer bei der Arbeitssuche, Weiterbildung und Umschulung. Sie sollen aktiv in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden, wenn die Wirtschaft Europas mit Blick auf Klimaneutralität umgestellt wird. Unterstützt werden außerdem Kleinstunternehmen, Gründerzentren, Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen. Auch für Investitionen in neue Energietechnik, Energieeffizienz und nachhaltige Mobilität auf örtlicher Ebene können Zuschüsse beantragt werden.

Für Investitionen in die Müllverbrennung gibt es jedoch kein Geld aus dem Fonds. Ebenso wenig werden die Stilllegung beziehungsweise der Bau von Kernkraftwerken oder Investitionen in Tabakprodukte und fossile Brennstoffe gefördert. In ihren Plänen für einen gerechten Übergang müssen die Mitgliedstaaten angeben, welche Gebiete die Energiewende am stärksten trifft. Dorthin sollen die Mittel hauptsächlich fließen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Inseln, Inselgebieten und Regionen in äußerster Randlage.

Auf Initiative des Parlaments wird eine Belohnung für gute Umsetzung, ein sogenannter grüner Vergütungsmechanismus, eingeführt. Er greift, wenn die Mittel des Fonds nach dem 31. Dezember 2024 erhöht werden. Diese zusätzlichen Mittel würden unter den Mitgliedstaaten verteilt. Wer es schafft, die industriellen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, erhält mehr Geld.

Weitere wichtige Aspekte der Verordnung

  • Wie viel Geld die Mitgliedstaaten aus dem Fonds erhalten, hängt auch davon ab, ob sie sich auf nationaler Ebene dazu verpflichten, bis 2050 klimaneutral zu werden. Bevor sie dieses Ziel verabschieden, haben die Mitgliedstaaten nur Anspruch auf 50 Prozent der ihnen zugeteilten Mittel.
  • Auch Unternehmen in finanzieller Schieflage können unterstützt werden. Hierbei gelten die befristeten Beihilfevorschriften der EU, die zur Bewältigung außergewöhnlicher Umstände eingeführt wurden.
  • Mittel aus anderen Kohäsionsfonds können freiwillig übertragen werden. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem selbst einen Teil zu den Investitionen beitragen (Kofinanzierung). Der Anteil der EU-Gelder an den Investitionen wird auf maximal 85 % für weniger entwickelte Regionen, 70 % für Übergangsregionen und 50 % für stärker entwickelte Regionen festgelegt.

Der Vorschlag wurde am 18. Mai 2021  mit 615 zu 35 Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen.

Die nächsten Schritte

Sobald der Rat die Vereinbarung formell angenommen hat, tritt die Verordnung am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Hintergrund

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Dabei handelt es sich um ein Schlüsselinstrument zur Unterstützung von Regionen, Industriezweigen und Arbeitnehmern, die die Umsetzung des europäischen Grünen Deals vor die größten Schwierigkeiten stellt. Rat und Parlament erzielten am 9. Dezember 2020 eine vorläufige politische Einigung über den Fonds.

Quelle: Europäisches Parlament

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