Händler zur Rücknahme alter E-Bike-Akkus verpflichtet – Einfache und kostenfreie Lösung für registrierte Rücknahmestellen – Besondere Sicherheitsanforderungen für Lithiumbatterien.
E-Bike-Batterien gelten gemäß Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien. Vertreiber von E-Bikes und E-Bike-Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen. Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike- Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen. Mit dem Ziel einer privatwirtschaftlich organisierten ordnungsgemäßen Entsorgung von E-Bike-Batterien, hat der Zweiradindustrieverband (ZIV) bereits 2010 über die GRS Service GmbH (GRS Batterien) ein freiwilliges Branchensystem für E-Bike-Batterien eingerichtet (GRS eMobility).
Einfache Registrierung für Fahrradhandel
Um ihrer Pflicht der kostenfreien Rücknahme nachzukommen, können sich Händler von E-Bikes und E-Bike-Batterien unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien und E-Bike-Batterien registrieren und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen.
Rücknahme über die Kommunen
Alle kommunalen Sammelstellen können sich ebenfalls als Rücknahmestelle für Gerätebatterien sowie für E-Bike-Batterien registrieren lassen und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen. In diesem Fall können kommunale Sammelstellen auch von gewerblichen Anlieferern E-Bike-Batterien annehmen.
Sicherheit im Fokus
Der Transport von E-Bike-Batterien und hier insbesondere von vermeintlich beschädigten Lithium-Altbatterien unterliegt besonderen gefahrgutrechtlichen Vorschriften und sehr hohen Sicherheitsanforderungen. GRS Batterien kommt diesen Vorgaben mit dem GRS Sicherheitsstandard nach.
Empfehlung für Fahrradhändler
GRS Batterien und der ZIV empfehlen Händlern von E-Bikes und E-Bike-Batterien, sich als GRS Rücknahmestelle zu registrieren. „Die Rücknahme alter E-Bike Batterien über den Handel als GRS Rücknahmestelle ist aus unserer Sicht die einfachste und sicherste Lösung“, sagt Anke Schäffner, Leiterin Politik & Interessenvertretung ZIV. „Daher raten wir von einer Anlieferung gesammelter E-Bike-Altbatterien bei den Kommunen dringend ab“, ergänzt Georgios Chryssos, Vorstand Stiftung GRS Batterien.
Ausstattung der Rücknahmestellen
Registrierte GRS-Rücknahmestellen erhalten eine Erstausstattung mit Sicherheitsbehältern für die Sammlung alter (Lithium-)Batterien aus E-Bikes. Ebenfalls bereitgestellt wird umfangreiches Informationsmaterial zur sicheren Sammlung von Altbatterien. Für die Verbraucherkommunikation stehen zudem Inhalte zum Download bereit unter: www.g2-infoplattform.de
Quelle: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien und Zweirad-Industrie-Verband