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Kunststoffabfälle: Notifizierungspflichten praxistauglich umsetzen

Bei Entsorgungsunternehmen herrscht große Verunsicherung im Umgang mit der seit Jahresbeginn geltenden Regelung.

Die seit dem 1. Januar 2021 geltende europäische Neuregelung für den Import und Export von Kunststoffabfällen braucht umgehend eine Klarstellung hinsichtlich der Auslegung der Notifizierungspflichten. Das ist das Ergebnis einer Experten-Sprechrunde, zu der der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. am Donnerstag eingeladen hatte.

Seit Inkrafttreten hatte die neue Regelung in der Praxis der Entsorgungsunternehmen bereits zu erheblicher Verunsicherung und Kritik geführt, weil die Europäische Kommission erst kurz vor dem Jahreswechsel in einem ersten Entwurf der Anlaufstellen-Leitlinie Nr. 12 das Kriterium „nahezu frei von Verunreinigungen“ dahingehend ausgelegt hat, dass nur solche Kunststoffabfälle notifizierungsfrei verbracht werden dürfen, die einen Fremdstoffanteil von zwei Prozent nicht überschreiten. Auf einen solchen Fremdstoffanteil sind auch die besten europäischen Aufbereitungsanlagen nicht ausgelegt, sodass dieser Regelungsentwurf nicht umsetzbar ist.

Die Teilnehmer der von BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen moderierten digitalen Sprechstunde analysierten die aktuelle Situation und diskutierten praxistaugliche Lösungen. Als Experten haben Michael Ernst, Regierungsdirektor aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Abfallrechtsexperte Dr. Anno Oexle, Christian Kampmann, Geschäftsführer der PreZero Recycling Deutschland GmbH & Co. KG, und Dr. Andreas Kessler, Director Business Unit Plastics der Suez Deutschland GmbH, der Veranstaltung beigewohnt.

Einigkeit bestand in der Runde darüber, dass zumindest für den europäischen Binnenmarkt eine Klarstellung zur Auslegung der neuen Abfallverbringungsverordnung dringend erforderlich ist, um das europäische Recycling nicht weiter zu beschädigen. Darüber hinaus wäre aus Sicht der Teilnehmer eine sofort in Kraft tretende Zwischenlösung auf Basis der bewährten Spezifikationen hilfreich, damit Transporte wieder aufgenommen werden können.

Bruckschen: „Ich danke den Experten, dass sie sich an dieser wichtigen Diskussion intensiv beteiligt haben und mit uns nach technisch umsetzbaren Lösungen suchen. Wie brauchen zügig eine praxistaugliche Regelung, damit das europäische Kunststoffrecycling nicht zum Erliegen kommt und die vielen getätigten und auf europäische Kreislaufwirtschaft ausgerichteten Investitionen der Unternehmen nicht dramatischen Schaden nehmen. Der Verband wird das Thema engagiert im Blick behalten.“

Quelle: BDE

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