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Zentrale Stelle aktualisiert Mindeststandard – BDE drängt auf Novellierung des §21 VerpackG

BDE begrüßt Anpassungen in der fünften Ausgabe des Mindeststandards, sieht aber besonderes Potential in der Weiterentwicklung des Verpackungsgesetzes.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sieht im Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen eine gute Grundlage für ein besseres Verpackungsdesign, das sich mehr an der Recyclingfähigkeit orientiert.

„Trotz weiterhin offener Fragen zu technischen Details ist es wichtig, dass sich die Branche insgesamt zu einem Design for Recycling bekennt, das sich grundsätzlich an der mechanischen Recyclingfähigkeit des Materials orientiert“, erklärte BDE – Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Der Verbandspräsident äußerte sich damit zur jüngsten Veröffentlichung der Zentrale Stelle. Diese hatte in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt eine aktualisierte Ausgabe des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen präsentiert.

Kurth betonte, dass jedoch über die positive Wirkung des Mindeststandards hinaus weitere Maßnahmen nötig seien, um die Transformation von Verpackungen in Richtung Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Wesentlich dafür sei die Schaffung finanzieller Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und für den Rezyklateinsatz. Einen wesentlichen Hebel dafür biete vor allem die Novellierung des Paragrafen 21 des Verpackungsgesetzes, um einen hinreichende Incentivierung für zirkuläres Verpackungsdesign zu schaffen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Dualen Systeme haben bereits ein Fondmodell ausgearbeitet, das Hersteller begünstigt, die in hohem Maße rezyklierbare Verpackungen auf den Markt bringen. Wir bedauern, dass dieses Modell noch nicht im Verpackungsgesetz verankert ist. Dennoch bleiben wir optimistisch, dass der §21 dieses Gesetzes in der bevorstehenden Novellierung berücksichtigt wird. Nur wenn gesetzliche Rahmenbedingungen zügig auf den Weg gebracht werden und die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette kooperieren, können die Ziele des Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt werden.“

Die Überarbeitung des Mindeststandards erfolgt jährlich in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt und einem Expertenkreis, in dem auch der BDE vertreten ist. Dabei geht es um eine Abbildung des aktuellen technischen Entwicklungstands und um Kriterien zur Verbesserung der Kreislaufführung von Verpackungen. Aktuell hat die Zentrale Stelle die fünfte Ausgabe des Mindeststandards veröffentlicht.

Quelle: BDE

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