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Nachhaltiges Finanzwesen: EU-Parlament nimmt Taxonomie-Verordnung an

Die Verordnung ist – wie es heißt – „ein zentraler Rechtsakt, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten wird.“

Mit der Verordnung soll die weltweit erste „grüne Liste“ für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen werden – ein neues gemeinsames Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten, das Anleger überall verwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen investieren wollen. Die Taxonomie soll es Anlegern ermöglichen, ihre Investitionen stärker auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen auszurichten; und damit entscheidend dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird.

Wie in der Verordnung festgelegt, hat die Europäische Kommission auch eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen veröffentlicht. Diese Plattform ist ein beratendes Gremium aus Sachverständigen des privaten und des öffentlichen Sektors, das die Kommission bei der Ausarbeitung technischer Evaluierungskriterien zur Weiterentwicklung der Taxonomie (sogenannter „delegierter Rechtsakte“) unterstützen wird. Dies umfasst auch die Beratung im Hinblick auf die Aufnahme neuer Nachhaltigkeitsziele und die Erteilung von Ratschlägen zu einem nachhaltigen Finanzwesen im weiteren Sinne.

Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Dazu der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Exekutiv-Kommissionsvizepräsident, Valdis Dombrovskis: „Die heutige Annahme der Taxonomie-Verordnung ist ein Meilenstein unserer grünen Agenda. Wir schaffen damit das weltweit erste Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und liefern einen kräftigen Impuls für nachhaltige Investitionen. Außerdem wird die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen offiziell eingerichtet. Diese Plattform wird in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle für die Weiterentwicklung der EU-Taxonomie und unserer Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen spielen.“

Bewerbungen für die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen können vier Wochen lang eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 16. Juli 2020. Weitere Informationen über die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen und die Möglichkeit, sich zu bewerben, sind zu finden unter: Register der Expertengruppen der Kommission – Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen

Weitere Informationen

Die Billigung der Taxonomie-Verordnung durch das Europäische Parlament am 18. Juni 2020 erfolgte im Anschluss an die Annahme des Textes durch den Rat am 10. Juni 2020 und ist der letzte Schritt auf dem Weg zur Annahme des Kompromisstextes, auf den sich die gesetzgebenden Organe im Rahmen der politischen Einigung vom 17. Dezember 2019 verständigt hatten.

Die Kommission hatte den Vorschlag für eine Taxonomie-Verordnung im Mai 2018 vorgelegt. Nach der Abstimmung und Unterzeichnung des Textes wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in ihrer Gesamtheit in Kraft treten.

Die Kommission wird delegierte Rechtsakte mit spezifischen technischen Evaluierungskriterien erlassen, um die in der Verordnung festgelegten Grundsätze zu ergänzen und festzulegen, welche Wirtschaftstätigkeiten für die einzelnen Umweltziele jeweils infrage kommen. Die Kriterien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel werden bis Ende dieses Jahres und die Kriterien für die anderen vier Umweltziele (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) bis Ende nächsten Jahres angenommen.

Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen

Die Plattform ist ein beratendes Gremium aus Sachverständigen des privaten und des öffentlichen Sektors. Sie wird aus bis zu 57 Mitgliedern bestehen, von denen 50 im Rahmen des heutigen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen ausgewählt werden. In der Plattform wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Interessenträgern herrschen. Zu den Mitgliedern werden nicht nur Einzelpersonen zählen, die nachweislich über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und in persönlicher Eigenschaft ernannt werden, sondern auch Personen, die ein gemeinsames Interesse von Interessenträgern vertreten, sowie Vertretungsorganisationen von privaten Interessenträgern, der Zivilgesellschaft, der Hochschulen und der Forschungsinstitute. Die übrigen sieben Mitglieder werden direkt von der GD FISMA ernannt und öffentliche Einrichtungen wie die Europäische Umweltagentur (EUA) und die Europäischen Investitionsbank (EIB) vertreten.

Quelle: Europäische Kommission

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