Genehmigungsbehörden für Schwertransporte, zum Beispiel von Windkraftanlagen, droht nach Ansicht der Verbände BGL, BSK und TD der Kollaps durch Überlastung. Gemeinsame Stellungnahme:
„Im Rahmen der aktuell im Bundesrat diskutierten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unter anderem auch eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Schwertransportgenehmigungen geplant. Diese Neuregelung hat es in sich, denn sie dürfte unweigerlich zu einem Kollaps bei den betroffenen Genehmigungsbehörden führen. Folge davon ist eine massive Verzögerung der Genehmigungsprozesse, die vor allem mit Blick auf den Transport von Bauteilen für Windräder die Energiewende in Deutschland gefährden.
Durch die geplante neue Zuständigkeitsregelung sollen sich die Wahlmöglichkeiten für die Genehmigungsbeantragung von derzeit drei auf künftig nur noch zwei mögliche Genehmigungsbehörden reduzieren und zwar auf diejenigen Genehmigungsbehörden, deren Zuständigkeitsbereich den Ort des Beginns oder des Endes eines Schwertransportes umfasst. Damit droht eine erhebliche Überlastung vor allem der Behörden bei denen Schwertransporte starten.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. und die Transfrigoroute Deutschland (TD) e.V. warnen den Bundesrat dringend vor den mit Sicherheit ungewollten aber absehbaren Folgen der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Neuregelung von § 47 StVO. Die hieraus resultierende Verzögerung der Verfahrensdauern wäre das Gegenteil der im Koalitionsvertrag verabredeten Beschleunigung von Schwertransportgenehmigungen.
Die Transportverbände BGL, BSK und TD schlagen anstelle der jetzigen singulären Änderung der Zuständigkeiten in der StVO-Novelle vor, die in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Regelungen von § 47 StVO, § 36 StVO, der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (VwV), der Gebührenordnung Straßenverkehr (Nr. 263.1 GebOSt) sowie der Transportbegleitungsverordnung (StTbV) in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise als Gesamtpaket zur Neuregelung des Großraum- und Schwertransportes zusammenzufassen und zu harmonisieren.“
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.