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Neue Einbauregeln erleichtern den Einsatz von Recyclingbaustoffen in Bayern

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat Erleichterungen für den Einbau von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen eingeführt.

Neben den bisher im bayerischen Recycling-Leitfaden (RC-Leitfaden) definierten Einbauweisen werden nun für RW1-Materialien im offenen Einbau weitere Optionen eröffnet:

Werden Recycling-Baustoffe in technische Bauwerke eingebaut, ist ein offener Einbau von RW1-Material ohne Mengenbegrenzung möglich, sofern der Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand [zeHGW] mindestens einen Meter aufweist und das RC-Material höchstens in einer Dicke von einem Meter eingebaut wird. Unter diesen Umständen werden an die grundwasserschutzende Deckschicht keine gesonderten Anforderungen gestellt, eine wirksame (ggf. technisch hergestellte) Sorptionsschicht ist nicht erforderlich.

Die in Nr. 4.2 des RC-Leitfadens für den „offenen Einbau“ geforderten Mengenbeschränkungen (bis max. 5.000 bzw. bis max. 10.000 Kubikmeter) gelten nur für die offene Bauweise (= wasserdurchlässig überdeckt, durchsickerbar). In einer geschlossenen Bauweise (= unter versiegelten, befestigten Flächen, wie zum Beispiel unter Parkplätzen, Hallenbauten usw., das heißt ohne Durchsickerung) ist der Einbau von RW1-Material ohne Mengenbeschränkungen möglich, wenn ein Abstand von mindestens einen Meter zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand [zeHGW] eingehalten werden kann. Auch bei dieser Einbauvariante werden an die grundwasserschützende Deckschicht ebenfalls keine gesonderten Anforderungen gestellt.

Die unter Nr. 4.2 des RC-Leitfadens genannte Bedingung für den Einbau im „engen räumlichen Bezug“ ist der Begriff des „engen räumlichen Bezugs“ einer Baumaßnahme zudem grundsätzlich auf das Einzelbauvorhaben und dessen unmittelbare Umgebung und nicht nach bauplanungsrechtlichen Festlegungen zu beurteilen.

Des Weiteren wird der Grenzwert für Chlorid nunmehr auch für Recyclingbaustoffe (RW1) auf den Wert von 250 Milligramm pro Liter festgelegt.

Die o. g. Einbaukriterien haben wir in einem Merkblatt übersichtlich zusammengefasst:

Download Einbaukriterien für Recycling-Baustoffe

Quelle: Baustoff Recycling Bayern e.V.

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