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DUH: Kreislaufwirtschaft muss ins Klimaschutzpaket der Bundesregierung

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe spielen Aspekte der Kreislaufwirtschaft bislang im Rahmen der Klimaschutzberatungen der Bundesregierung keine Rolle. Anlässlich der Sitzung des Klimakabinetts am morgigen Freitag fordert die Organisation, dass der Bereich Kreislaufwirtschaft im Klimaschutzpaket ausreichend berücksichtigt wird.

Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten sowie Recycling könnten jährlich Millionen Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden. Eine Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, etwa bei Bioabfällen, könnte das Klima ebenso massiv entlasten, wie der Stopp unsachgemäßer Entsorgungspraktiken bei FCKW-haltigen Kühlgeräten.

„Es ist völlig unverständlich, dass die Kreislaufwirtschaft in den politischen Planungen zum Klimaschutz praktisch keine Rolle spielt. Dabei bieten Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling ein enormes Klimaentlastungspotential, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wenn auf unnötige Verpackungen verzichtet wird, werden Kosten vermieden und gleichzeitig das Klima entlastet. Durch die Wiederverwendung und das Recycling werden die mit der Rohstoffgewinnung verbundenen CO2-Emissionen vermieden und wertvolle Produkte und Werkstoffe erhalten. Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz gehören zusammen. Das muss vom Klimaschutzkabinett berücksichtigt werden“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

CO2-Steuer würde den Einsatz von Recyclingmaterialien gezielt fördern

Um die Klimaziele zu erreichen, ist aus Sicht der DUH ein Maßnahmenpaket im Bereich Kreislaufwirtschaft unverzichtbar. Notwendig seien insbesondere Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen, die Umsetzung der gesetzlichen Quote für Mehrweggetränkeverpackungen sowie die Einführung weiterer Wiederverwendungsquoten für Verpackungen und Produktgruppen. Ebenso die Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung – insbesondere des Bioabfalls – und die verbindliche Festlegung des Einsatzes von Recyclingmaterialien. Die unsachgemäßen und in hohem Maße klimaschädlichen Entsorgungspraktiken bei FCKW-haltigen Kühlgeräten sollte durch eine gesetzliche Vorgabe und Einhaltung vorhandener europäischer Entsorgungsstandards beendet werden. Die Einführung einer CO2-Steuer würde den Einsatz von Recyclingmaterialien zur Herstellung von Verpackungen und Produkten gezielt fördern.

Eine Verpackung oder ein Produkt, das nicht hergestellt werden muss, verursacht auch keine CO2-Emissionen. Deshalb sollten Restabfall und Sperrmüll durch eine verbindliche Zielsetzung von aktuell 188 Kilogramm auf 90 Kilogramm bis 2030 reduziert werden. Verpackungsmüll sollte bis 2030 auf 120 Kilogramm gesenkt und Lebensmittelabfälle von aktuell 220 Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2030 halbiert werden.

Mehrwegalternativen im Lebensmitteleinzelhandel fördern

Der konsequente Einsatz von Mehrwegflaschen für alkoholfreie Getränke könnte im Vergleich zum ausschließlichen Einsatz von Einwegplastikflaschen mehr als 1,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen. Das würde dem CO2-Ausstoß von 880.000 Mittelklassewagen, die im Durchschnitt 15.000 Kilometer pro Jahr fahren, entsprechen. „Um das Klimaschutzpotential von Mehrwegflaschen zu nutzen, ist zunächst eine Umsetzung der gesetzlichen Mehrwegquote von 70 Prozent nötig. Falls die Mehrwegquote von wichtigen Marktteilnehmern, wie Aldi oder Lidl, weiterhin boykottiert wird, ist eine Abgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand unvermeidbar“, fordert Metz.

Über Getränkeverpackungen hinaus sollte für Lebensmittel- und andere Verkaufsverpackungen eine Wiederverwendungsquote von 30 Prozent bis zum Jahr 2025 und 50 Prozent bis zum Jahr 2030 festgelegt werden. Dadurch würden klimafreundliche Mehrwegalternativen im Lebensmitteleinzelhandel gefördert und der Trend zu mehr Einwegverpackungen gestoppt. Ebenso wie bei Verpackungen sollte auch die Wiederverwendung von Produkten, wie beispielsweise von Elektroaltgeräten, gefördert werden.

Niedrigerer Mehrwertsteuersatz für gebrauchte Produkte und Reparaturdienstleistungen

„Grundsätzlich sollte jedes Elektroaltgerät auf die Möglichkeit zur Wiederverwendung geprüft werden. Hierzu braucht es eine verbindliche Obhutspflicht, damit Altprodukte zerstörungsfrei erfasst und wenn möglich aufbereitet oder repariert werden. Gebrauchte Produkte und Reparaturdienstleistungen sollten mit einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden, um einen finanziellen Anreiz zur Wiederverwendung zu bieten. Das ist aktiver Klimaschutz“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. Bereits die Wiederverwendung eines einzelnen Smartphones spare 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2 ein, die für die Herstellung eines neuen Gerätes notwendig wären.

„Es gibt hierzulande ein riesiges ungenutztes Recyclingpotenzial, das ohne großen Aufwand gehoben werden kann. Wir wären beim Klimaschutz einen großen Schritt weiter, wenn alle Kommunen flächendeckend eine haushaltsnahe Bioabfallsammlung einführen würden. Pro Jahr könnten so vier Millionen Tonnen Bio- und Grüngutabfälle zusätzlich gesammelt und zu Biogas sowie Kompost verarbeitet werden. Deren Verbrennung macht keinen Sinn“, sagt Fischer. Aus einer Tonne Bioabfall könnten durchschnittlich 110 Kubikmeter Biogas gewonnen werden, was im Vergleich die Nutzung von 66 Liter klimaschädlichem Heizöl ersetzt. Städte und Kommunen sollten notfalls durch die Bundesländer zur Einführung einer Biotonne gezwungen werden.

„Wenn Recyclingmaterialien Primärrohstoffe ersetzen, werden die Auswirkungen auf das Klima verringert. Durch die Einführung einer CO2-Steuer würde die Verbrennung von Plastikabfällen im Vergleich zum Einsatz von Recyclingmaterialien schlechter gestellt. Das ist ein wichtiges Element, um Recyclingmaterial gegenüber Neumaterial aus fossilem Rohöl konkurrenzfähig zu machen. Zudem ist auch die Festlegung einer Mindesteinsatzquote für Recyclingmaterialien sinnvoll, um die vermehrte Nutzung von Rezyklaten weiter anzukurbeln“, sagt Fischer. Zum Rezyklateinsatz wäre ein gestuftes Vorgehen geeignet: 20 Prozent bis 2020, 30 Prozent bis 2023, 40 Prozent bis 2025. Die Quote sollte sich dabei immer auf Post-Consumer-Rezyklate beziehen.

Viele der in Deutschland entsorgten Kühlgeräte enthalten noch immer stark klimawirksame Gase, wie FCKW. Zentrales Problem der deutschen Gesetzeslage ist, dass Vorgaben für Mindestentnahmemengen von FCKW fehlen und nur unzureichende Anlagenüberprüfungen stattfinden. Um dies zu ändern, fordert die DUH die verbindliche Festlegung der vorbildlichen europäischen Kühlgeräteentsorgungsnormen EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4. Allein diese Maßnahme könnte hunderttausende Tonnen CO2-Äquvalente im Jahr einsparen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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