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Ecobat Logistics verspricht verlässliche Abholung aller Batteriearten

Erst im April 2019 wurde Ecobat Logistics (EBL) als herstellereigenes Batterierücknahmesystem festgestellt. Neu ist das Sammelgeschäft für das Unternehmen keineswegs. Im Bereich Blei- und Lithium-Batterien gehört EBL zu den Marktführern. Deshalb gibt man sich ob der Turbulenzen um die Gerätebatteriesammlung gelassen.

Die Konsequenz der GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien), vorübergehend den Status gemeinsames Rücknahmesystem auszusetzen, sei absolut nachvollziehbar. Rückschritte in Bezug auf die Sammelquoten oder gar der Kollaps sieht der Logistikdienstleister EBL nicht. „Wir werden unseren Pflichten auf jeden Fall nachkommen. Die Abholung der angemeldeten Batterien stellen wir sicher. Jede Mehrmenge ist uns willkommen“, verspricht Jan Arff, Geschäftsführer Ecobat Logistics GmbH.

Dass die Batterieentsorgung weiterhin funktionieren muss, da seien sich alle Akteure im Markt einig. Bei der aktuellen Problematik GRS und dem neuen Entwurf des Batteriegesetzes gelte es allerdings, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für Ecobat Logistics scheitert dies nicht am Willen oder der Leistung der Systeme oder Batteriehändler; begrenzt sieht sich das Unternehmen durch die rechtlichen Rahmenbedingungen.

„Wir wünschen uns einen freien Markt und gleiche Wettbewerbsbedingungen“

Die herstellereigenen Rückrücknahmesysteme wurden in das Batteriegesetz aufgenommen, um freiwillige Leistungen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen, zu ermöglichen. Grundsätzlich sei das eine gute Sache. Die Entwicklung des Batteriemarktes vom Hersteller zu Händlern mit Eigenmarken und der Onlinehandel werden ebenfalls positiv gesehen. Eine rechtzeitige Anpassung der gemeinnützigen Stiftung im Batteriegesetz an diese Marktentwicklung hätte die aktuelle Schieflage verhindern können. Wenn die Bundesregierung mehrere Systeme zulasse, müssten auch die Rechte und Pflichten entsprechend angepasst werden. Eine Benachteiligung der GRS gegenüber dem freien Markt könne zwar kurzzeitig durch den angeregten Lastenausgleich abgeschwächt werden, als Dauerlösung erachtet EBL dies jedoch als inakzeptabel.

Darüber hinaus spiele auch das Kartellrecht eine wichtige Rolle. „Wir sind Teil der privaten Entsorgungswirtschaft und wünschen uns einen freien Markt und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Antrag der GRS auf Anerkennung als herstellereigenes Rücknahmesystem trägt dem Rechnung. Im neuen Gesetzentwurf spiegelt sich dies jedoch nicht wider. Hier wird mit vielen Einzelmaßnahmen versucht, eine komplett neue Situation zu schaffen. Die grundsätzliche Thematik bleibt außen vor“, kritisiert Arff. „Änderungen des Gesetzes werden darüber hinaus frühestens 2022 wirksam.“

Ecobat Logistics begleite die Gespräche um die Novellierung aktiv. Genauso wichtig erachtet das Unternehmen die Sensibilisierung der Verbraucher und Anfallstellen für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Batterieentsorgung. Stichwort Umweltschutz und Entsorgungssicherheit. Entsprechende Maßnahmen seien veranlasst.

Quelle: Ecobat Logistics GmbH

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