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Verunsicherung beim Batterierecycling – Unternehmen fühlen sich im Stich gelassen

Accurec Recycling ist als einer der führenden Batterierecycler hinsichtlich wiederaufladbarer Batterien massiv von einer rechtssicheren Umsetzung der Batterieregelungen abhängig. Dies gerät derzeit komplett aus den Fugen:

Ein gemeinsames Rücknahmesystem sollte gestärkt werden, stattdessen wird es vorübergehend aus den Solidaraufgaben aussteigen. Die Definitionen für „Geräte- und Industriebatterien“ sind schon längst nicht mehr markt- und technologiegerecht. Die Erfüllung bestehender Recyclingquoten durch Einrechnung zurückgenommener Bleibatterien ist wettbewerbsverzerrend. Die Berechnung der Recyclingquoten muss europaweit auf eine neue Basis gestellt werden.

„Der Markt für Batterien als auch die Batterietechnologien selbst haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert”, stellt Dr. Reiner Weyhe-Sojka die aktuelle Situation auf dem Batterierecyclingmarkt dar. „Umso wichtiger ist eine schnellstmögliche Anpassung der rechtlichen Vorgaben. In der jetzigen Situation droht die Gefahr, dass Batterien nicht mehr flächendeckend und zeitnah abgeholt werden.“

Novelle des Batteriegesetzes lässt unnötig lange auf sich warten

Dies hänge nach Auskunft von Weyhe-Sojka, Geschäftsführer von Accurec Recycling, damit zusammen, dass sich die Stiftung GRS (Gemeinsame Rücknahmesystem der Hersteller) zumindest vorübergehend wegen hoher  Kostenbelastung aus der flächendeckenden Rücknahme zurückzieht, um Wettbewerbsgleichheit mit den herstellereigenen Systemen herzustellen. „Wird hier nicht die Reißleine gezogen, so wird sich die bisherige Getrenntsammlung samt Verbraucherverhalten zurückentwickeln“, glaubt Weyhe-Sojka. Die Austarierung des Wettbewerbs sollte eigentlich über die Novelle des Batteriegesetzes erfolgen, diese lässt aber unnötig lange auf sich warten.

Das bisherige Nebeneinander aus GRS und einer sehr überschaubaren Zahl an hRS (herstellereigenes Rücknahmesystem) fördere zwar den Wettbewerb, sei aber für eine geordnete, für den Bürger gut zugängliche Sammlung eher ungünstig. Eine effiziente, flächendeckende und verbrauchernahe Rücknahme von Batterien in Deutschland habe für alle Beteiligten oberste Priorität und sei für eine Erfüllung der Ressourceneffizienzziele unabdingbar. Das größte Interesse der Bürger und der Politik sollte darin liegen, dass die Sammelmengen für Batterien möglichst hoch sind und die Zahl falsch entsorgter Batterien möglichst minimiert wird.

Unterscheidung Geräte- und Industriebatterien nicht mehr zeitgemäß

Wesentlich relevanter für die Praxis der Recycler sei Weyhe-Sojka zufolge jedoch die noch existierende, rechtlich Unterscheidung zwischen Geräte- und Industriebatterien. Für Gerätebatterien gelten Sammel- und Recyclingziele, wohingegen Industriebatterien nahezu „überwachungsfrei“ sind, da es keine Sammelquoten und exekutive Überwachung dieser gibt. „In der Sammel- und Recyclingpraxis wird es zunehmend schwerer, Industrie- von Gerätebatterien auseinanderzuhalten. Für den Umwelt- und Ressourcenschutz würde es jedenfalls Vorteile bringen, würden für alle Batteriezellen die gleichen Ziele verfolgt. Denn schließlich sollte für alle Batteriesysteme – unabhängig von Größe und Technologie – ein möglichst hohes Sammel- und Recyclingziel erreicht werden“, konstatiert Weyhe-Sojka.

Industriebatterien sollten vor allem im Gewerbe anfallen. Am Beispiel E-Scooter, E-Bikes, tragbare Stromversorgungen etc., deren Akkus in die Klasse der Industriebatterien fallen, zeige sich, dass eine Unterscheidung nicht mehr zeitgemäß ist. So finde eine immer stärkere Durchmischung dieser Klassen in den Batterieabfällen statt, die sich auch bei der Verarbeitung optisch nicht viel unterschieden und damit praktisch nicht mehr auseinander zu rechnen seien. Damit fließen die Industriebatterien in zunehmendem Maße in die Sammel-   und Recyclingquoten der Gerätebatterien ein und schönen diese. Da in wenigen Jahren der Absatz von Industriebatterien – voraussichtlich – tonnagemäßig den der Gerätebatterien übersteigt, werde sich die dargestellte Problematik verschärfen. Deshalb wird nicht nur dringend dafür plädiert für die stark zunehmende Anzahl der Li-Zellen eine Pfandpflicht – wie bei den Bleibatterien – einzuführen, sondern auch die Unterscheidung der Geräte- und Industriebatterien zu überdenken und gegebenenfalls ganz aufzugeben.

Mit der Novelle der Batterierichtlinie und des Batteriegesetzes sei zudem eine Anpassung der Berechnung von Recyclingquoten notwendig. „Für die Rückgewinnung aller kritischen Metalle in Li-Zellen, beispielsweise Lithium, Kobalt, Nickel sind ebenfalls Quoten einzuführen“, spricht sich Reiner Weyhe-Sojka aus. „Gerade die Zunahme der Elektromobilität gebietet es doch, dass für diesen stark wachsenden Markt auch zukünftig genügend Rohstoffe zur Verfügung stehen. Die eingesetzten Akkus der Elektromobilität würden sich zwar ständig in ihrer Zellchemie weiterentwickeln, aber ein erheblicher Anteil der benötigten Rohmaterialien ließe sich aus dem Recycling decken.“ Im Übrigen würde sich das Recycling auch nur dann wirtschaftlich darstellen, wenn man eine gewisse Rechtssicherheit durch Erfüllung von Quoten hätte.

Quelle: Accurec Recycling GmbH/Kummer:Umweltkommunikation GmbH

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