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Vergaberecht: Rheinland-Pfalz setzt neue Schwellenwerte

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat im Vorgriff auf die laufende Reform des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte die Auftragswertgrenzen für weniger formalisierte Vergabeverfahren deutlich angehoben. Die entsprechende Vorlage beschloss am 3. September 2019 der Ministerrat.

Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing erklärte mit Blick auf die erhöhten Auftragswertgrenzen, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Unternehmen einfacher und attraktiver werde: „Höhere Schwellenwerte sind ein Beitrag zum Bürokratieabbau und tragen ebenso dazu bei, die regionale Wirtschaft zu stärken.“ Die entsprechende Vorlage des Wirtschaftsministeriums hat der Ministerrat beschlossen. So ist bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 80.000 Euro (bisher: 40.000 Euro) und eine Freihändige Vergabe bis 40.000 Euro (bisher: 20.000 Euro) möglich.

Dient der Bedarfsdeckung und verfolgt keinen Selbstzweck

Bei öffentlichen Aufträgen über Bauleistungen ist eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb – unabhängig von der Art des Gewerkes – bis 200.000 Euro und eine Freihändige Vergabe bis 40.000 Euro (bisher: 10.000 Euro) zulässig. „Die Landesregierung macht es damit für Unternehmen attraktiver, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben“, sagte Wissing. Seit geraumer Zeit sähen sich die öffentlichen Auftraggeber zunehmend mit der Situation konfrontiert, dass Unternehmen wegen des organisatorischen und administrativen Aufwands nur eine geringe Bereitschaft zeigten, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Die öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz müssten bei ihren dringend notwendigen Investitionen weiter kommen. Das Vergaberecht diene der Bedarfsdeckung und verfolge keinen Selbstzweck, betonte Wissing.

Künftig entfällt bei Aufträgen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro die Notwendigkeit, ein Vergabeverfahren durchzuführen. Für solche öffentlichen Aufträge wird die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als ausreichend erachtet. Wissing: „Mit den neuen Grenzwerten passen wir das Gesetz den durch Preissteigerungen und höheren Lohnkosten veränderten aktuellen Rahmenbedingungen an.“

Besonders interessant für Kommunen ist der neu festgesetzte Auftragswert von 25.000 Euro für die Vergabe von Aufträgen über Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Das biete die Möglichkeit, für anstehende Investitionen in Schulen oder Kindergärten erste wertvolle Grundlagen zu schaffen. Denn immer häufiger könnten kommunale Gebietskörperschaften nicht mehr auf eigenes Fachpersonal zurückgreifen, um solche Projekte sachverständig auf den Weg zu bringen, merkte Wissing an: „Unser Ziel ist es, ein modernes Vergaberecht für Rheinland-Pfalz zu schaffen, welches den wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen unseres Landes Rechnung trägt.“

Quelle: Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz

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