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ITAD: Feinjustierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich

„Hochwertigkeit des Recyclings und Ressourcenschutz im Auge behalten.“

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich den Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur weitestgehenden 1:1 Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL).

Ein wesentlicher Aspekt des KrWG ist die Umsetzung zu mehr Ressourcenschutz. Aus Sicht des Verbandes sollte dieser durch Förderung der Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen anhand klarer Regelungen zu den Pflichten der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Baumaßnahmen feinjustiert werden. Zur Beurteilung und Erfüllung des Hochwertigkeitsanspruches bei stofflichen Verwertungsverfahren fehle weiterhin eine Definition zur Hochwertigkeit des Recyclings.

Bei der Verwertung getrennt gefasster Fraktionen sei darauf zu achten, dass unter bestimmten Randbedingungen und Marktsituationen eine direkte Zuführung zur energetischen Verwertung möglich sein muss, um eine geordnete und ökologisch sinnvolle Entsorgung zu gewährleisten, da diese Fraktionen ansonsten ein hochwertiges Recycling gefährden. „Bei allen Bestrebungen, die Kreislaufwirtschaft zukünftig noch effizienter und damit umwelt-, klima- und ressourcenschonender zu gestalten, darf man das Ziel einer möglichst hochwertigen Verwertung nicht aus den Augen verlieren. Wenn die Abfallhierarchie zum Selbstzweck wird, ist der Umwelt am Ende nicht geholfen“, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. „Somit muss sich der Gesetzgeber – zumindest mittelfristig – Gedanken um die Definition der Hochwertigkeit des Recyclings machen, insbesondere um Scheinverwertungen und ökologisch nachteiliges Downcycling zu vermeiden.“

Regelungen zu den Pflichten der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Baumaßnahmen nachschärfen

Dass die thermische Abfallbehandlung als integraler Bestandteil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft schon heute, aber vor dem Hintergrund des geplanten europaweiten Ausstiegs aus Deponierung von Siedlungsabfällen gerade auch zukünftig einen extrem wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz leisten werde, ist laut Spohn unstrittig. Daher müsse sichergestellt werden, dass in bestimmten Fällen getrennt gesammelte Fraktionen bei starker Verunreinigung, aber auch bei fehlenden Absatzmärkten, direkt einer hochwertigen energetischen Verwertung zugeführt werden, um Entsorgungsengpässe zu vermeiden: „Kein verantwortungsbewusster Mensch möchte erneut Kunststoffabfälle aus Deutschland, beispielsweise auf polnischen Deponien, brennen sehen!“

Mit dem Ziel des Ressourcenschutzes im Bereich der mineralischen Baustoffe und Gemische und der damit verbundenen Förderung des Absatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen sollten die Regelungen zu den Pflichten der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Baumaßnahmen derart nachgeschärft werden, dass vorrangig mineralische Ersatzbaustoffe statt Primärbau-/Rohstoffe ausgeschrieben werden. „Trotz prinzipieller Eignung von Hausmüllverbrennungsschlacken in technischen Bauwerken, zum Beispiel im Straßen- und Wallbau, bleiben diese oftmals bei der Ausschreibung von öffentlichen Bauvorhaben unberücksichtigt. Aktuell werden über 70 Prozent der Schlacke auf Deponien verwertet und beseitigt. Das zeigt den eindeutigen Bedarf auf, möglichst klare, aktive Recyclingpflichten, zum Beispiel für Baumaßnahmen der öffentlichen Hand einzuführen“, resümiert der ITAD-Geschäftsführer weiter.

Quelle: ITAD e.V.

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