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Spanien wegen Nichteinhaltung der Abfallbewirtschaftungsvorschriften verklagt

Die Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Das Land habe die Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) nicht erfüllt.

Die Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Abfallbewirtschaftung die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und die Umwelt nicht schädigt. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Abfälle sicher entsorgt werden und dass die ursprünglichen Abfallerzeuger die Abfälle selbst behandeln oder dafür sorgen, dass die Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Spanien hat es nach Angaben der EU-Kommission versäumt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie nachzukommen: „Das Fortbestehen von mindestens 195 illegalen Deponien, die seit 2008 noch nicht geschlossen, abgedichtet und saniert wurden, verursacht erhebliche Umweltschäden und gefährdet die menschliche Gesundheit. Sie zeigt auch, dass Spanien seinen Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungspflichten in Bezug auf Abfalldeponien nicht nachgekommen ist. Dies führt zu Gesundheits- und Umweltgefahren, die mit dem Europäischen Green Deal angegangen werden sollen.“

Die Kommission richtete im Dezember 2015 ein Aufforderungsschreiben an Spanien, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im November 2018. Trotz einiger Fortschritte hätten die spanischen Behörden die Mängel nicht vollständig behoben. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bemühungen der spanischen Behörden bisher unzureichend waren, und verklagt Spanien daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund

Die Abfallrahmenrichtlinie zielt darauf ab, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, indem die nachteiligen Auswirkungen der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung vermieden oder verringert werden und die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz dieser Nutzung verbessert werden.

Die Entscheidung, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, folgt auf zwei abfallbezogene Vertragsverletzungsverfahren, in denen der Gerichtshof feststellte, dass Spanien gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht in Bezug auf das Fortbestehen von nicht konformen und illegalen Abfalldeponien verstoßen hat: (INFR(2006)2311 und INFR(2011)2071).

Quelle: Europäische Kommission

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