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Biologisch abbaubare Tragetaschen: BMU gegen EU-Entwurf zur Kennzeichnung

„Wir sind erleichtert, dass wir das Bundesumweltministerium in dieser Frage auf unserer Seite haben“, kommentierte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock das Antwortschreiben von der zuständigen Abteilungsleiterin Dr. Regina Dube.

Dube begrüßt in einem Schreiben an die federführende Bundesgütegemeinschaft Kompost ausdrücklich, dass sich die Verbändeinitiative gegen den vorgelegten Entwurf positioniert hat. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem „Entwurf des Durchführungsrechtsaktes zu Etiketten und Kennzeichnungen für biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststofftragetaschen“, wonach EU-weit bioabbaubare Kunststoff-Einkaufs-/Tragetaschen für die Eignung einer industriellen Kompostierung und gegebenenfalls Eigenkompostierung mit einem Label gekennzeichnet werden sollen beziehungsweise müssen.

Wörtlich schreibt die Abteilungsleiterin: „Die vorgesehene Kennzeichnung von biologisch abbaubaren Kunststofftragetaschen als geeignet für die industrielle und/oder die Eigenkompostierung „suggeriert“, dass diese Materialien in allen Mitgliedstaaten für die Kompostierung zugelassen sind. Dies ist aber in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten nicht der Fall.“ Dube weist darauf hin, dass der Vorschlag zudem neuerem europäischen Recht widerspricht, denn nach Artikel 21 der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird es den Mitgliedstaaten ausdrücklich freigestellt, biologisch abbaubare Verpackungen gemeinsam mit Bioabfällen zu sammeln und zu verwerten oder nicht.

Das Bundesumweltministerium sieht ebenfalls die Gefahr, dass die vorgeschlagene Kennzeichnung dem Littering und der sonstigen unsachgemäßen Entsorgung von Kunststofftragetaschen Vorschub leistet. Schließlich bringen biologisch abbaubare Kunststoffe auch keinen Nutzen für den Prozess der biologischen Behandlung und für die bodenbezogene Verwertung; vielmehr sorgen diese wegen nicht hinreichender Abbaubarkeit in den praxisüblichen Kompostierungszeiten häufig für eine (optische) Verunreinigung des Kompostes, die eine Vermarktung erschwert, heißt es in dem Schreiben.

Der bvse begrüßt daher ausdrücklich, dass Deutschland sich im Rahmen des Technical Adaptation Committee klar gegen die vorgeschlagenen Regelungen ausgesprochen hat. Die Kritik hat dazu geführt, dass die Europäische Kommission den Entscheidungsvorschlag zurückgestellt hat und zuerst einmal eine Evaluierung der Situation in den Mitgliedstaaten vornimmt. Dazu soll auch ein Stakeholder-Prozess gestartet werden. „Diesen Prozess werden wir nutzen, um unsere Positionen mit Nachdruck zu verdeutlichen“, kündigte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock an.

Quelle: bvse

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