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EU-Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft gesetzt

Die EU-Kommission setzt das EU-Mercosur-Abkommen vor Abschluss parlamentarischer und rechtlicher Prüfung vorläufig in Kraft. Die Kommission und die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay werden das umstrittene Abkommen ab dem 1. Mai 2026 anwenden. Scharfe Kritik kommt vom Netzwerk gerechter Welthandel und seinen Mitgliedsorganisationen. 

Mit der geplanten Anwendung des Handelsteils ab dem 1. Mai schafft die EU-Kommission Fakten, noch bevor der Gerichtshof der Europäischen Union seine Stellungnahme vorgelegt und das Europäische Parlament sein Votum abgegeben hat. Dabei hatte das Parlament bereits am 21. Januar 2026 beschlossen, das Abkommen dem Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorzulegen.

Das bundesweite Netzwerk für einen gerechten Welthandel schließt sich der transatlantischen Kritik zahlreicher Umwelt-, Landwirtschafts-, Entwicklungs- und Verbraucherverbände an.

Ludwig Essig, Koordinator des Netzwerks gerechter Welthandel: „Die Vorab-Inkraftsetzung des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens, ohne die Entscheidung des Europäischen Parlaments und die Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof abzuwarten, ist nicht nur kurzsichtig, sondern demokratieschädlich.“

Jan Pehrke (Coordination gegen BAYER-Gefahren): „BAYER, VW, Thyssenkrupp & Co. haben die entsprechenden Sektoren in den Mercosur-Staaten nichts entgegenzusetzen. Darum dürfte sich der Deindustrialisierungsprozess noch einmal beschleunigen, weshalb sich der länderübergreifende lateinamerikanische Gewerkschaftsdachverband CCSCS auch klar gegen den Deal aussprach. Es ist ein Hohn, dass der Handelskontrakt ausgerechnet am 1. Mai vorläufig in Kraft tritt.“

Jan Königshausen (Referent für Indigene Völker, Gesellschaft für bedrohte Völker): „Indigene Gemeinschaften drohen zu den größten Verlierern dieses Abkommens zu werden. Während in Europa über wirtschaftliche Vorteile diskutiert wird, nehmen vor Ort Landverlust, Vertreibung und Umweltzerstörung zu. Aus indigenen Territorien wird wirtschaftlicher Profit gezogen, ohne dass die Gemeinschaften fair in Entscheidungen einbezogen werden.“

Bettina Müller, Referentin für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift e.V.: „Mit der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommen leistet die EU-Kommission den Arbeiter*innen beiderseits des Atlantiks einen Bärendienst. Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Mercosur stehen auf dem Spiel, während Beschäftigte in der europäischen Landwirtschaft um ihre Existenz bangen. Dieses Abkommen an einem 1. Mai in Kraft zu setzen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich für gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne einsetzen.“

Zum Hintergrund

Der Gerichtshof der Europäischen Union prüft nach dem Parlamentsbeschluss im Januar drei Kernfragen:

  • erstens, ob die Aufspaltung des Abkommens in einen Handels- und einen politischen Teil die Beteiligungsrechte nationaler Parlamente umgeht;
  • zweitens, ob der sogenannte Rebalancing-Mechanismus europäische Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetze unter Druck setzt, weil bereits neue Schutzregeln bei angeblicher Beeinträchtigung von Handelsvorteilen Gegenmaßnahmen auslösen könnten;
  • drittens, ob dadurch das europäische Vorsorgeprinzip geschwächt wird.

Gerade der Rebalancing-Mechanismus ist hoch umstritten: Er schafft bestehende Standards nicht automatisch ab, kann aber einen erheblichen Abschreckungseffekt auf künftige Gesetzgebung erzeugen. Neue Regeln – etwa zur EU-Entwaldungsverordnung, zu Lieferketten oder Agrarimporten – könnten aus Angst vor Streitverfahren oder handelspolitischen Gegenmaßnahmen verzögert oder abgeschwächt werden.

In der Kritik steht das Abkommen insgesamt wegen drohender Entwaldung und Klimafolgen, wachsendem Preisdruck auf bäuerliche Betriebe, unzureichendem Schutz von Arbeits- und Menschenrechten, möglichem Druck auf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie eines wahrgenommenen Demokratiedefizits durch die Vertragsaufspaltung.

Quelle: Netzwerk gerechter Welthandel

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