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Europäisches Parlament billigt neue Maßnahmen zum Schutz des EU-Stahlmarktes vor Überkapazitäten

Das Europäische Parlament in Straßburg hat am 19. Mai 2026 eine neue Verordnung zum Schutz der europäischen Stahlindustrie verabschiedet. Höhere Zölle auf Importe und reduzierte Quoten für zollfreie Importe ersetzen die am 30. Juni 2026 auslaufenden bisherigen Maßnahmen und soll die Stahlindustrie vor negativen Folgen eines weltweiten Stahlüberschusses schützen.

Mit der Verordnung werden niedrigere Importkontingente eingeführt. Pro Jahr können künftig nur 18,3 Millionen Tonnen zollfrei importiert werden. Dies entspricht einer Reduzierung um 47 Prozent gegenüber den Stahlquoten 2024. Auf Einfuhren, die über die Quote hinausgehen, sowie Stahlwaren, die nicht unter die Quote fallen, wird in Zukunft ein Zoll von 50 Prozent (anstelle der derzeitigen 25 Prozent) erhoben. Die Situation der Ukraine als Beitrittskandidat mit besonderen Sicherheitsbelangen soll bei der Zuteilung der Länderquoten berücksichtigt werden.

Ziel ist es, die EU-Stahlindustrie dabei zu unterstützen, den negativen handelsbezogenen Auswirkungen der weltweiten Überproduktion auf dem Stahlmarkt entgegenzuwirken, sobald die derzeitigen, seit 2018 geltenden Schutzmaßnahmen am 30. Juni 2026 auslaufen.

Verbesserte Rückverfolgbarkeit

Mit der Verordnung wird eine „Melt-and-Pour“-Regel eingeführt, wonach der Ursprungsort von Stahl dadurch bestimmt wird, wo er zuerst geschmolzen und gegossen wurde. Dies stärkt die Rückverfolgbarkeit und soll verhindern, dass die Regeln umgangen werden, indem ein kleiner Teil des Stahls in Drittländern verarbeitet wird. Die Kommission muss bei der Zuteilung der jährlichen Kontingente die Herkunft des Stahls berücksichtigen.

Die neue Verordnung, auf die sich Parlament und Rat bereits geeinigt hatten, wurde mit 606 Stimmen bei 16 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommen. Berichterstatterin Karin Karlsbro (Renew, SE) sagte: „Europa braucht eine starke und wettbewerbsfähige Stahlindustrie, die auf Handel, Innovation und fairem Wettbewerb basiert. Die Bekämpfung der negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Handel ist unerlässlich.“

Nächste Schritte: Die neue Verordnung muss nun auch vom Rat förmlich angenommen werden. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Hintergrund

Die seit 2018 im Rahmen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO) über Schutzmaßnahmen geltenden weltweiten Maßnahmen für Stahl laufen am 30. Juni 2026 aus. Die Stahlindustrie der EU ist von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft der EU und von strategischer Bedeutung für die Verteidigungsfähigkeit der EU, wie im Aktionsplan der Kommission für Stahl und Metalle (SMAP) dargelegt.

Der Sektor stand handelsbezogenen Herausforderungen gegenüber, darunter einem erheblichen und anhaltenden Importdruck in Bezug auf Menge und Preise infolge globaler Überkapazitäten. Seit 2008 gingen zudem rund 100.000 Arbeitsplätze verloren.

Quelle: Europäisches Parlament (Pressemitteilung)

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