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EU-Gesetzespaket zur Bekämpfung von Greenwashing

Nach der Einigung in der Trilogverhandlung des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission am 19. September 2023 auf ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucher*innen im Grünen Wandel“ (EmpCo) hat am 25. Oktober 2023 auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten dem Kompromisstext zugestimmt.

Das Paket enthält Änderungen der Richtlinie über Verbraucherrechte sowie der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Anlässlich der Zustimmung des Ausschusses der Ständigen Vertreter in Brüssel sagt Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen ihren Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten. Doch vermeintliche Umweltversprechen und schwammige Werbeaussagen führen oft dazu, dass die Verbraucher*innen in die Irre geführt werden. Laut einer Studie (http://bit.ly/493fcUZ) finden sich entsprechende Behauptungen in der Hälfte der Umweltaussagen. Mit höheren Anforderungen an Klarheit, Eindeutigkeit, Richtigkeit und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen und Umweltsiegeln sollen sich Verbraucher*innen künftig auf die Angaben verlassen können. Denn Werbung mit Umweltschutz hat einen großen Effekt: Umweltclaims können nach einer aktuellen Untersuchung die positive Einschätzung eines Produkts sogar verdoppeln.

Mit den Beschlüssen in Brüssel wird der Schutz der Verbraucher*innen vor irreführenden grünen Werbeaussagen nun deutlich gestärkt. Gut ist auch, dass die oft irreführende Werbung mit Klimaneutralität nun gesondert geregelt wird. Auch die Informationen über die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkten bieten den Verbraucher*innen einen guten Überblick, denn eine lange Nutzungszeit von Konsumgütern hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel. Europa orientiert sich immer mehr an Verbraucher*innen-Interessen, das ist ein gutes Signal. Dazu passt auch, dass es ab Dezember 2024 einheitliche Ladekabel für alle Geräte geben wird. Dann ist Schluss mit dem Kabelsalat in den Schubladen. Zudem werden Ressourcen gespart und Elektronikabfälle verringert.“

Quelle: BMUV (für den Inhalt verantwortlich)

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